Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
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Saisonkennzeichen sind Kennzeichen, die den Betrieb von Fahrzeugen auf einen bestimmten Zeitraum beschränken. Dieser Zeitraum muss mindestens 2 Monate und darf höchstens 11 Monate betragen.
Der Vorteil dieser Saisonkennzeichen liegt darin, dass Fahrzeuge z.B. über den Winter nicht mehr extra abgemeldet und dann im Frühjahr wieder neu angemeldet werden müssen, sondern jährlich wiederkehrend zum gleichen Zeitpunkt als an- bzw. als abgemeldet gelten. Der Gang zur Zulassungsbehörde entfällt für Sie. Außerhalb des gewünschten Saisonzeitraumes dürfen Fahrzeuge nicht auf öffentlichem Grund bewegt oder abgestellt werden.
Im Folgenden finden Sie die erforderlichen Unterlagen für den jeweiligen Zulassungsvorgang:
Zur Anmeldung eines Fahrzeuges auf Saisonkennzeichen benötigen Sie die gleichen Unterlagen wie in den Punkten "Anmeldung von fabrikneuen Fahrzeugen“ bzw. „Anmeldung von gebrauchten Fahrzeugen" beschrieben.
Lediglich in der eVB-Nr. muss von der Versicherung vermerkt werden, dass die Anmeldung auf Saisonzeitraum erfolgen soll. Hierbei kann von der Versicherung entweder der komplette Saisonzeitraum oder nur die Möglichkeit eines Saisonkennzeichen vorgegeben werden. Der Saisonzeitraum darf dann vom Fahrzeughalter bestimmt werden.
Gebühren: 26 Euro bis 50 Euro
Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Gebühren: 26 Euro bis 50 Euro
Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.