Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Sie möchten ein fabrikneues Fahrzeug anmelden

Fabrikneue Fahrzeuge sind Fahrzeuge, die noch niemals angemeldet waren, weder im Inland, noch im Ausland. Sobald ein Fahrzeug zugelassen war, auch nur für einen Tage (Registrier-/Tageszulassung), gilt das Fahrzeug zulassungsrechtlich nicht mehr als Neufahrzeug. 

 

Im Folgenden finden Sie die erforderlichen Unterlagen für den jeweiligen Zulassungsvorgang:

Deutsche Kfz-Papiere (Zulassungsbescheinigung Teil II und COC-Papier) sind vorhanden

Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • gültiger deutscher Personalausweis oder Reisepass
  • Ausländische Mitbürger benötigen ihr Ausweisdokument mit neuester Meldebestätigung, nicht älter als 6 Monate.
  • Bei Firmen ist ein Auszug aus dem Handelsregister (bei einer KG gibt es meist zwei Handelsregisterauszüge), Vollmacht (mit Original-Unterschrift) und Ausweiskopie des Geschäftsführers sowie die Gewerbeanmeldung vorzulegen.
  • Bei Zulassung auf Minderjährige muss eine Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten mit den jeweiligen Ausweiskopien vorgelegt werden.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief) und EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder   Betriebserlaubnis
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gegebenenfalls Vollmacht (PDF - mit Original-Unterschrift) für Beauftragten
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (SEPA-Mandat - PDF)​​​​​​​


Gebühren: 26,90 Euro bis 95 Euro

Sie haben ein Fahrzeug im Ausland erworben, das noch nie zugelassen war (auch keine Tageszulassung)

Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • gültiger deutscher Personalausweis oder Reisepass
  • ausländische Mitbürger benötigen ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester   Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate
  • Bei Firmen ist ein Auszug aus dem Handelsregister (bei einer KG gibt es meist zwei Handelsregisterauszüge), Ausweiskopie und Vollmacht des Geschäftsführers (mit Original-Unterschrift) sowie die Gewerbeanmeldung vorzulegen.
  • Bei Zulassung auf Minderjährige muss eine Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten mit den jeweiligen Ausweiskopien vorgelegt werden.
  • landesspezifische Kfz-Papiere bzw. Ursprungszeugnis (falls vorhanden)
  • Sollten für das Fahrzeug im Erwerbsland keine Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigungen) ausgestellt worden sein, so benötigen wir vom Händler eine schriftliche Bestätigung darüber (Fahrzeugidentifikation - PDF)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) bzw. Datenbestätigung vom Kfz-Hersteller
  • Originalkaufrechnung
  • Bei geleasten Fahrzeugen ist anstelle der Rechnung der Original-Leasingvertrag vorzulegen.
  • Bei Fahrzeugen aus Drittländern ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes vorzulegen (nicht erforderlich für Fahrzeuge aus EG-Mitgliedsstaaten).
  • Vollmacht für einen evtl. Beauftragten (PDF)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (SEPA-Mandat - PDF)​​​​​​​
  • Fahrzeuge, für die erstmals eine deutsche Zulassungsbescheinigung ausgestellt wird, sind vor der Zulassung zu identifizieren (Fahrzeugvorführung - PDF - auszufüllen in der Kfz-Zulassungsbehörde oder vorab ausfüllen und mitbringen). Beachten Sie hierzu auch unsere Hinweise zur Fahrzeugidentifizierung.
  • Bei Fahrzeugen, die im Ausland ohne Umsatzsteuer erworben wurde, muss eine Umsatzsteuermitteilung (PDF) an das deutsche Finanzamt übermittelt werden.

 

Um Ihnen unnötige Wege zu ersparen, setzen Sie sich bitte bei Unklarheiten oder offenen Fragen vor der Anmeldung mit der Kfz-Zulassungsbehörde telefonisch in Verbindung.


Gebühren: 50 Euro bis 120 Euro