Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Sie möchten ein Gebrauchtfahrzeug anmelden

Gebrauchtfahrzeuge sind alle Fahrzeuge, die bereits im In- oder Ausland eine Zulassung hatten. 

 

Im Folgenden finden Sie die erforderlichen Unterlagen für den jeweiligen Zulassungsvorgang:

Sie haben ein Fahrzeug erworben, das mit einem BGL-Kennzeichen zugelassen ist oder war

Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • gültiger deutscher Personalausweis oder Reisepass
  • ausländische Mitbürger benötigen ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate
  • Bei Firmen ist ein Auszug aus dem Handelsregister (bei einer KG gibt es meist zwei Handelsregister) und eine Ausweiskopie des eingetragenen Geschäftsführers, sowie die Gewerbeanmeldung vorzulegen.
  • Bei Zulassung auf Minderjährige ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mit den jeweiligen Ausweiskopien vorzulegen.
  • Kfz-Brief oder Zulassungsbescheinigung Teil II und Kfz-Schein oder Zulassungsbescheinigung Teil I oder Betriebserlaubnis
  • Bei noch zugelassenen Fahrzeugen, die ein anderes BGL-Kennzeichen erhalten sollen, sind die Kennzeichen erforderlich.
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bescheinigung über Hauptuntersuchung
  • Vollmacht (PDF - mit Original-Unterschrift) für einen evtl. Beauftragten
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (SEPA-Mandat - PDF)​​​​​​​


Gebühren: 19 Euro bis 40 Euro

Sie haben ein Fahrzeug in einem anderen Landkreis erworben, das mit einem auswärtigen Kennzeichen zugelassen ist oder war

Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • gültiger deutscher Personalausweis oder Reisepass
  • ausländische Mitbürger benötigen ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate
  • Bei Firmen ist ein Auszug aus dem Handelsregister (bei einer KG gibt es meist zwei Handelsregister) und eine Ausweiskopie des eingetragenen Geschäftsführers, sowie die Gewerbeanmeldung vorzulegen.
  • Bei Zulassung auf Minderjährige ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mit den   jeweiligen Ausweiskopien vorzulegen.
  • Kfz-Brief oder Zulassungsbescheinigung Teil II oder Betriebserlaubnis
  • Kfz-Schein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Bei noch zugelassenen Fahrzeugen sind die bisherigen Kennzeichen vorzulegen.
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bescheinigung über Hauptuntersuchung
  • Vollmacht (PDF - mit Original-Unterschrift) für einen evtl. Beauftragten
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (SEPA-Mandat - PDF)​​​​​​​


Gebühren: 19,20 Euro bis 85 Euro

Sie sind aus einem anderen Landkreis zugezogen und möchten Ihr Fahrzeug in den Landkreis BGL ummelden.

Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • gültiger deutscher Personalausweis oder Reisepass
  • Ausländische Mitbürger benötigen ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate.
  • Bei Firmen ist ein Auszug aus dem Handelsregister (bei einer KG gibt es meist zwei Handelsregister) und eine Ausweiskopie des eingetragenen Geschäftsführers, sowie die Gewerbeanmeldung vorzulegen.
  • Bei Zulassung auf Minderjährige muss eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mit den jeweiligen Ausweiskopien vorgelegt werden.
  • Kfz-Brief oder Zulassungsbescheinigung Teil II oder Betriebserlaubnis
  • Kfz-Schein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Bei noch zugelassenen Fahrzeugen sind die bisherigen Kennzeichen vorzulegen.
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bescheinigung über Hauptuntersuchung
  • Vollmacht (PDF - mit Original-Unterschrift) für Beauftragten
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (SEPA-Mandat - PDF)


Seit 01.01.2015 ist es möglich, im Falle eines Zuzuges und bei Ummeldung eines Fahrzeuges ohne Halterwechsel, das bisherige, auswärtige Kennzeichen für das Fahrzeug beizubehalten. In diesem Fall muss das bisherige Kennzeichen nicht bei der Zulassungsbehörde vorgelegt werden. Ein neues SEPA-Lastschrift ist zwar nicht erforderlich, aber eine neue Versicherungsbestätigung (eVB), da sich die Regionalklasse ändert.


Gebühren: 19,20 bis 85 Euro

Sie möchten ein Fahrzeug anmelden, das bereits im Ausland zugelassen ist oder war

Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • gültiger deutscher Personalausweis oder Reisepass
  • ausländische Mitbürger benötigen persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate
  • Bei Firmen ist ein Auszug aus dem Handelsregister (bei einer KG gibt es meist zwei Handelsregisterauszüge), Ausweiskopie und Vollmacht (mit Original-Unterschrift) des Geschäftsführers, sowie die Gewerbeanmeldung vorzulegen.
  • Bei Zulassung auf Minderjährige muss eine Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten mit den jeweiligen Ausweiskopien vorgelegt werden.
  • landesspezifische Kfz-Papiere
  • ausländische Kennzeichen (falls Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) bzw. Datenblatt von TÜV, Dekra, ...
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (bei Fahrzeugen aus Drittländern; nicht erforderlich   für Fahrzeuge aus EG-Mitgliedsstaaten)
  • evtl. technisches Gutachten gem. § 21 StVZO oder Datenbestätigung vom Hersteller wenn kein CoC-Papier vorhanden ist
  • Kaufvertrag bzw. Originalrechnung (entfällt, wenn das Fahrzeug im Ausland bereits auf Ihren Namen angemeldet war; Umzugsgut)
  • Für alle Zulassungen muss eine Bankverbindung zum Einzug der Kfz-Steuer angegeben werden. Hierzu ist das SEPA-Mandat (PDF) ausgefüllt mit IBAN und BIC vorzulegen.
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Vollmacht (PDF) für einen evtl. Beauftragten
  • Umsatzsteuermitteilung für das deutsche Finanzamt (erforderlich bei Fahrzeugen EG-Mitgliedsstaaten, deren Erstzulassung nicht länger als sechs Monate zurückliegt oder deren Laufleistung nicht mehr als 6.000 km beträgt), auszufüllen in der Kfz-Zulassungsabehörde
  • PKW und deren Anhänger, die älter als drei Jahre sind sowie Krafträder, die älter als zwei Jahre sind, müssen vor der Zulassung in Deutschland eine Hauptuntersuchung durchführen; bei einem Fahrzeug aus dem EU-Raum, bei dem eine EG-Betriebserlaubnis vorliegt (COC-Papier, EG-Betriebserlaubnis Nr.), reicht die Vorlage eines Untersuchungsberichtes aus dem EU-Ausland. Allerdings muss dieser   HU-Bericht in Deutsch oder Englisch abgefasst sein. Bei anderen Sprachen, ist er über einen anerkannten Übersetzer ins Deutsche zu übersetzen oder alternativ eine HU in Deutschland durchzuführen.
  • Bei geleasten Fahrzeugen ist anstelle der Rechnung der Original-Leasingvertrag vorzulegen.
  • Fahrzeuge, für die erstmals eine deutsche Zulassungsbescheinigung ausgestellt wird, sind vor der Zulassung zu identifizieren (Fahrzeugvorführung). Beachten Sie hierzu auch unsere Hinweise zur Fahrzeugidentifizierung (PDF).


Um Ihnen unnötige Wege zu ersparen, setzen Sie sich bitte bei Unklarheiten oder offenen Fragen vor der Zulassung mit der Kfz-Zulassungsbehörde telefonisch in Verbindung.


Gebühren: 50 Euro bis 120 Euro