Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


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Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Umtausch in EU-Kartenführerschein

ONLINE-Service

Seit 01.03.2021 werden am Schalter der Führerscheinstelle nur Vorgänge von Kunden mit Terminvereinbarung bearbeitet. Die Terminreservierung über das Internet wurde daher erheblich ausgebaut, so dass die Bürgerinnen und Bürger unter dem nachfolgenden Internetlink die Möglichkeit haben, online einen Wunschtermin für ihren Führerscheinvorgang zu reservieren.

Für Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang ist eine telefonische Terminvereinbarung nach wie vor möglich.


Zusätzlich gibt es seit Oktober 2023 die Möglichkeit einer Online-Antragstellung.
Alle Infos dazu gibts es auf dieser Seite unter "Wie funktioniert die Antragstellung".

Der Bundesrat hat am 15. Februar 2019 den gestaffelten Pflichtumtausch von alten Führerscheinen beschlossen.


Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein umgetauscht werden. Aufgrund der großen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt. Für den Landkreis Berchtesgadener Land bedeutet dies, dass in den nächsten Jahren ca. 3.500 Führerscheine pro Jahr umgetauscht werden müssen.  Da zu den jeweiligen Stichtagen mit einem erhöhten Aufkommen zu rechnen ist, bittet das Landratsamt um rechtzeitige Antragstellung.

Hinweis: Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Papier– oder Kartenführerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins.

 

Welche Führerscheine müssen bis wann umgetauscht werden?


1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Hierbei handelt es sich um alte graue bzw. rosa Papierführerscheine.

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1953 bis 1958

19.07.2022

1959 bis 1964

19.01.2023

1965 bis 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

vor 1953

19.01.2033


2. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Hierbei handelt es sich um unbefristete Kartenführerscheine, die vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden.

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 bis 2001

19.01.2026

2002 bis 2004

19.01.2027

2005 bis 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 bis 18.01.2013

19.01.2033

 

Antragstellung

Wie funktioniert die Antragstellung?

  • Der Antrag kann direkt im Landratsamt oder wie bisher auch über die Wohnsitzgemeinde gestellt werden. Für eine persönliche Antragstellung am Landratsamt Berchtesgadener Land  ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Neben der Möglichkeit, telefonisch oder per E-Mail einen Termin zu vereinbaren, steht den Bürgerinnen und Bürgern im Landratsamt Berchtesgadener Land noch die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung zur Verfügung.
     
  • Bei der persönlichen Antragstellung nach vorheriger Terminvereinbarung im Landratsamt ist eine Abholung des neuen EU-Kartenführerscheins nicht notwendig, da dieser von der Bundesdruckerei direkt nach Hause gesandt wird. Zu diesem Zeitpunkt verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit. Der entwertete Führerschein kann als Erinnerungsstück behalten werden.
     
  • Wird die persönliche Antragstellung in der Gemeinde vorgenommen, so ist die Abholung des Führerscheins im Landratsamt notwendig. Hier ist jedoch keine persönliche Vorsprache notwendig. Der neue Führerschein kann auch per Vollmacht und der Ausweiskopie des Antragstellers im Landratsamt abgeholt werden.
     
  • Neu: Online-Antragstellung
    Zusätzlich wird mittlerweile eine vollständige Onlinelösung angeboten. Die Antragstellung erfolgt dabei über das Bürgerserviceportal unter https://www.buergerservice-portal.de/bayern/lkrberchtesgadenerland/.

    Ein Behördengang ist nicht mehr erforderlich. Die Antragstellung und die Übersendung der notwendigen Unterlagen erfolgt digital. Der Altführerschein kann im Anschluss per Post an das Landratsamt übermittelt werden. Der entwertete Altführerschein sowie der neue Kartenführerschein werden im Anschluss komfortabel nach Hause übersandt.

    Wichtig: Für die Online-Antragstellung ist eine Identifikation mittels Online-Ausweis, Europäischer ID oder ELSTER-Portal notwendig.


    Eine Navigationshilfe zur Online-Antragstellung gibt es hier.

Erforderliche Unterlagen

  • Reisepass oder Personalausweis
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • 1 Unterschrift für Kartenführerschein (erfolgt bei Antragstellung vor Ort)
  • vorhandener Führerschein im Original

 

Entstehende Kosten: 25,30 bis 30,40 Euro (Umtausch-Gebühren)

Kontakt

Frau Hochradl

Frau Al Issa