Wohngeld können einkommensschwache Bürger als Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung ihres Wohnraumes beantragen.
Man unterscheidet zwischen einem
Der entsprechende Antrag ist über die jeweilige Wohnsitzgemeinde beim Landratsamt zu stellen. Die Hilfe ist einkommens- und vermögensabhängig. Empfänger von Grundsicherung nach dem SGB II und SGB XII sowie von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII sind vom Bezug von Wohngeld grundsätzlich ausgeschlossen.
Gemeinden Anger, Berchtesgaden, Bischofswiesen, Laufen, Saaldorf-Surheim und Schönau am Königssee
Gemeinden Bad Reichenhall (Buchstabe M-Z), Ramsau und Schneizlreuth
Gemeinden Bad Reichenhall (Buchstabe A-L), Bayerisch Gmain und Freilassing
Gemeinden Ainring, Marktschellenberg, Piding und Teisendorf