Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


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Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Rechtliche Betreuung Volljähriger

Die Betreuungsbehörde (in Bayern „Betreuungsstelle“) unterstützt das Gericht im betreuungsgerichtlichen Verfahren, informiert und berät über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, über Vorsorgevollmachten und über andere Hilfen, bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird und ist für die öffentliche Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zuständig.

Betreuungsverfahren

Das Betreuungsgericht entscheidet in Abstimmung mit der Betreuungsbehörde (Betreuungsstelle) im Landratsamt, ob ein Erwachsener einen rechtlichen Vertreter (Betreuer) zur Seite gestellt bekommt. Die Voraussetzung für eine Betreuung ist, dass ein Volljähriger aufgrund einer Behinderung oder Krankheit ganz oder teilweise nicht in der Lage ist, seine rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln (§ 1814 Abs. 1 BGB). Diese Situation kann vorübergehend oder dauerhaft auftreten und kann sehr umfangreich sein oder nur einzelne Aufgaben umfassen.


Eine individuelle Prüfung muss in jedem Fall vom Betreuungsgericht, der Betreuungsbehörde und einem fachärztlichen Gutachter, den das Gericht bestimmt, vorgenommen werden. Eine Betreuung kann Jeder beim Amtsgericht oder der Betreuungsbehörde beim Landratsamt für einen hilfsbedürftigen Volljährigen anregen. Man kann aber auch selbst eine Betreuung für sich beantragen. Der vom Amtsgericht eingesetzte rechtliche Betreuer ist verpflichtet, den Wunsch und Willen des Betroffenen zu ermitteln und ihn bei der Umsetzung zu unterstützen. Eigene Interessen muss der Betreuer dabei unberücksichtigt lassen. Die Betreuung erstreckt sich nur auf die Angelegenheiten, deren Erledigung das Gericht dem Betreuer überträgt (Aufgabenkreis). Der Aufgabenkreis besteht nur aus den Angelegenheiten (Aufgabenbereichen), die tatsächlich im Leben des Betroffenen vorkommen und die er nicht selbst regeln kann.

Betreuungsverfügung

Mit Hilfe einer Betreuungsverfügung kann man im Voraus die Person bestimmen, die vom Betreuungsgericht als Betreuer eingesetzt werden soll. Dieser “Betreuer“ untersteht der Aufsicht des Betreuungsgerichts und wird vom zuständigen Rechtspfleger regelmäßig überprüft.

Registrierung/Beglaubigung

Es empfiehlt sich, die Erstellung der o.g. Erklärungen registrieren zu lassen, was beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer gegen eine Gebühr von ca. 18 Euro möglich ist. Sie können auch die örtliche Betreuungsbehörde beim Landratsamt über die Erstellung einer Vollmacht oder einer Betreuungsverfügung informieren bzw. dort ihre Unterschriften beglaubigen lassen. 

Erforderliche Unterlagen

zur Beglaubigung von Betreuungsverfügungen und Vollmachten:

  • Personalausweis oder Reisepass


zum Gespräch bzgl. der Betreuerauswahl:

  • eigener Personalausweis
  • ärztliche Atteste für den Betroffenen (sofern vorhanden)
  • evtl. vorhandene Vollmachten
  • evtl. vorhandene Übergabeverträge o.ä.

Häufig gestellte Fragen

Wieviel kostet die Beglaubigung einer Vollmacht?

  • 10 Euro

Wenn ich den Personalausweis meines/r Ehegatten/in mitbringe, kann dessen/deren Vollmacht dann auch beglaubigt werden?

Nein.

Der Vollmachtgeber muss bei der Beglaubigung seiner Vollmacht immer persönlich anwesend sein. 

Wenn ich eine Vollmacht habe, brauche ich dann trotzdem einen Betreuer?

Nein, wenn die Vollmacht umfassend ist.

Als Bevollmächtigter handelt man genauso wie ein Betreuer. Die Vollmacht ersetzt den Beschluss des Amtsgerichts zur Bestellung eines Betreuers. Beide handeln als rechtliche Vertreter.


 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde die männliche Form gewählt.


 

Ab Mittwoch, 18. Oktober 2023 ist die Betreuungsstelle in der Bahnhofstraße 21 a in Bad Reichenhall erreichbar.

Kontakt

Büroräume

Bahnhofstraße 21 a
83435 Bad Reichenhall

Frau Grabner

Leiterin der Betreuungsstelle, Öffentlichkeitsarbeit, Beglaubigung Vorsorgevollmachten, Vertretung in Unterbringungsangelegenheiten

Frau Dr. Ernst

Außendienst für Ainring, Anger, Freilassing, Laufen, Saaldorf-Surheim, Teisendorf

Frau Ilsanker

Außendienst für Bad Reichenhall, Bayerisch Gmain, Piding

Frau Jackstien

Außendienst für Berchtesgaden, Bischofswiesen, Marktschellenberg, Ramsau b. Berchtesgaden, Schneizlreuth und Schönau a. Königssee

Herr Rothbucher

Sachbearbeiter für Bayerisch Gmain, Berchtesgaden, Bischofswiesen, Marktschellenberg, Ramsau b. Berchtesgaden, Schneizlreuth und Schönau a. Königssee & Beglaubigung von Vorsorgevollmachten sowie Unterbringungsangelegenheiten

Herr Wenig

Sachbearbeiter für Ainring, Freilassing, Laufen, Saaldorf-Surheim sowie Unterbringungsangelegenheiten

Herr Lenz

Sachbearbeiter für Anger, Bad Reichenhall, Piding, Teisendorf und Beglaubigung Vorsorgevollmachten sowie Unterbringungsangelegenheiten