Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Aufgaben der Lebensmittelüberwachung

Als staatlicher Lebensmittelkontrolleur darf nur eingesetzt werden, wer Meister oder Techniker in einem Lebensmittelberuf (z.B. Küchenmeister, Metzgermeister, Bäckermeister) ist und eine zweijährige theoretische und praktische Ausbildung mit anschließender staatlicher Anstellungsprüfung für den „Technischen Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik“ absolviert hat.  

 

Einige der Aufgaben:

  • Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und freiverkäuflichen Arzneimitteln
  • Durchführung risikoorientierter Betriebskontrollen
  • Beobachtung und Beurteilung möglicher schädlicher Einflüsse auf Lebensmittel durch chemische, thermische und/oder mikrobiologische Quellen
  • Auswahl und Entnahme von Proben und Gegenproben nach eigenem, fachkundigem Ermessen bzw. nach amtlichen Vorgaben sowie die hierzu erforderliche Dokumentation
  • Importproben an der Zollstelle Walserberg
  • Überprüfung von Warenströmen inner- und außerhalb von Betrieben (Rückverfolgbarkeit)
  • Erfassung und Führung der Daten der zu überwachenden Betriebe
  • Aneignung, Aktualisierung und Umsetzung aller Vorschriften des Rechtsgebietes des Verbraucherschutzes und weiterer tangierender Vorschriften
  • Ansprechpartner für Gewerbetreibende und Verbraucher
  • Anordnung und Überwachung von Rückrufaktionen 

RÄUMLICHE ZUSTÄNDIGKEIT DER LEBENSMITTELÜBERWACHUNGSBEAMTEN

Die Zuständigkeit der Lebensmittelüberwachungsbeamten des Landkreises ist nach Gemeinden geregelt. Unter Kontakt finden Sie, wer in Ihrer Gemeinde zuständig ist. 

Datenschutzerklärung

Information zur Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Ihre personenbezogenen Daten werden entsprechend der gesetzlichen Aufgabenerfüllung an die jeweils zuständigen Stellen weitergegeben, dies sind die Regierung von Oberbayern, das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz , das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, die Auftragnehmer von angeordneten Ersatzvornahmen, die ordentlichen Gerichte, die Staatsanwaltschaft Traunstein und die zuständigen Polizeidienststellen.

Kontakt

Herr Bernrieder

Zuständigkeit: Freilassing, Schönau a. Königssee – Ortsteile: Ober,- Unterschönau, Unterstein, Hinterschönau

Herr Hafner

Zuständigkeit: Teisendorf, Schneizlreuth, Schönau a. Königssee – Ortsteile: Königssee, Faselberg, Schwöb

Herr Maier

Zuständigkeit: Bad Reichenhall und Ramsau b. Berchtesgaden

Frau Oberlechner

Zuständigkeit: Anger, Ainring und Laufen

Herr Reiser

Zuständigkeit: Saaldorf-Surheim, Berchtesgaden, Marktschellenberg

Herr Wadispointner

Zuständigkeit: Piding, Bayerisch Gmain und Bischofswiesen

Prinzipiell sind jedoch alle Überwachungsbeamten für den Landkreis zuständig.

E-Mail/Telefax allgemein