Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Zusatzförderung

Wichtige Information zur Antragstellung

Aufgrund von personellen Engpässen ist eine Bearbeitung von Anträgen zu den Förderprogrammen der Zusatzförderung derzeit leider nur eingeschränkt möglich.


Wir bedauern diesen Umstand und bitten um Ihr Verständnis.

Um eine zumutbare Miete zu gewährleisten, erhalten berechtigte Mieter laufende Zuschüsse (Zusatzförderung).


Die Höhe der Zusatzförderung richtet sich nach dem Gesamteinkommen des jeweiligen Haushalts und dessen Zuordnung in bestimmte Einkommensstufen, die im Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz festgelegt sind (Punkt 25 WFB 2023).


Die Zusatzförderung ist beim Landratsamt zu beantragen.

Wo kann ich die Zusatzförderung beantragen?

Sie können Ihren Antrag auf Zusatzförderung direkt postalisch ans Landratsamt richten (Antragsformular hier erhältlich: Antragsformulare) oder über das Bayernportal unter Mietwohnung; Beantragung einer Zusatzförderung - BayernPortal (freistaat.bayern) einreichen.
 

Voraussetzung für die Online-Beantragung ist das Vorliegen einer Bayern-ID.
Nähere Infos zur Bayern-ID finden Sie unter https://freistaat.bayern/hilfe.

Kontakt

Herr Straßl