Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail.


Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Gewerbliche Bauvorhaben

„Handwerk hat goldenen Boden“
(Sprichwort)

Der Landkreis Berchtesgadener Land ist ein moderner, leistungsstarker und lebenswerter Wirtschaftsraum. Um bestehenden Unternehmen Perspektiven für eine nachhaltige Entwicklung zu geben und Neuansiedlungen zu erleichtern, stellen wir Ihnen konkrete Serviceleistungen zur Verfügung. Das Landratsamt Berchtesgadener Land versteht sich dabei als kompetenter und verlässlicher Partner, der durch individuelles Verfahrensmanagement für größtmögliche Planungssicherheit sorgt.


Unsere Serviceleistungen:

  • einheitliches Verfahrensmanagement durch ein kompetentes Gewerbeteam
  • fachkundige Beratung, bereits im Vorfeld von Genehmigungsverfahren
  • Verlässlichkeit und Transparenz
  • zügige Verfahrensabwicklung innerhalb von 30 Arbeitstagen ab Eingang der vollständigen Unterlagen

 

Hinweis: Die Große Kreisstadt Bad Reichenhall ist selber für das Baurecht in ihrem Stadtgebiet zuständig.

Häufig gestellte Fragen

Was zählt zu den „gewerblichen Bauvorhaben“?

Im Wesentlichen fallen alle produzierenden und verarbeitenden Tätigkeiten sowie Dienstleistungen unter den Gewerbebegriff, ebenso das Hotel- und Gaststättengewerbe. Grundsätzlich sind auch Energieversorger und touristische Einrichtungen hier erfasst. Landwirtschaftliche Bauvorhaben, die Errichtung von Wohnbauten durch Bauträger oder Alten- und Pflegeheime werden im Regelverfahren bearbeitet.


In Zweifelsfällen (z. B. bei Mischnutzungen) wenden Sie sich bitte an unsere Sachbearbeiter.

An welche Ansprechpartner kann ich mich mit meinem gewerblichen Bauvorhaben wenden?

Im Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen wurde ein Gewerbeteam gebildet, das ausschließlich gewerbliche Bauvorhaben bearbeitet. In welcher Gemeinde Sie Ihr Vorhaben durchführen möchten, spielt dabei keine Rolle. Ihre Ansprechpartner entnehmen Sie bitte der Kontaktleiste am rechten Bildschirmrand.

Welche Beratungsleistungen stehen mir zur Verfügung?

Für einen möglichst zügigen und reibungslosen Ablauf des Genehmigungsverfahrens ist eine frühzeitige Abstimmung sinnvoll. Das Landratsamt bietet Ihnen kompetente Bauberatung bereits vor Antragstellung an, um mit Ihnen die rechtlichen Grundlagen, Verfahrensschritte und -anforderungen zu klären. Diese Beratung setzen wir auch während des Verfahrens fort, auf Wunsch gerne vor Ort.


Für Leistungen über die Aspekte des Baugenehmigungsverfahrens hinaus steht Ihnen auch die Berchtesgadener Land Wirtschaftsservice GmbH zur Verfügung.

Muss ich jedes Bauvorhaben in einem Verfahren prüfen lassen?

Nicht jedes Bauvorhaben muss genehmigt werden bzw. ein Prüfungsverfahren durchlaufen. Die Bayerische Bauordnung nennt in Art. 57 eine Reihe kleinerer bzw. unbedeutender Vorhaben, die baurechtlich verfahrensfrei sind. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen der Wärmedämmung an Außenwänden oder bestehenden Dächern, der Austausch von Türen und Fenstern oder Solaranlagen auf Dach- und Außenwandflächen bestehender Gebäude. Nicht mehr verfahrensfrei sind dagegen in der Regel Baumaßnahmen, die in die Statik von Bauwerken eingreifen, wie z. B. der Austausch eines kompletten Dachstuhls.


Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Erleichterungen durch spezielle baurechtliche Regelungen eingeschränkt werden können, z. B. gemeindliche Bebauungspläne oder Satzungen. Auch in den Fällen baurechtlicher Verfahrensfreiheit kann es sein, dass Genehmigungserfordernisse nach anderen Rechtsvorschriften bestehen, z. B. Wasserrecht oder Naturschutzrecht. In Zweifelsfällen können Sie vor Durchführung geplanter Maßnahmen gerne die Bauberatung des Landratsamtes in Anspruch nehmen.

Wie schnell kann ich mit meiner Genehmigung rechnen?

Nach Eingang aller vollständigen Antragsunterlagen und Abschluss der Vorprüfung können Sie in der Regel innerhalb einer Frist von 30 Arbeitstagen mit Ihrer Baugenehmigung rechnen. Voraussetzung dafür ist, dass das Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.

Kontakt Verwaltung

Telefonische Erreichbarkeit

Montag - Mittwoch, Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr

Frau Enninger

Zuständigkeit: Ainring, Anger, Bischofswiesen, Laufen, Saaldorf-Surheim und Teisendorf

Herr Kräuter

Zuständigkeit: Bayerisch Gmain, Berchtesgaden, Freilassing, Marktschellenberg, Piding, Ramsau b. Berchtesgaden, Schneizlreuth und Schönau a. Königssee

Telefax

Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen

  • +49 8651 773 527
Kontakt Technik

Telefonische Erreichbarkeit

Montag - Mittwoch, Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr

Frau Holzner-Moeller

Telefax

Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen

  • +49 8651 773 527