„Das eigene Dach behüt‘ vor Ungemach“ (Sprichwort)
Der Traum von den eigenen vier Wänden hat bei vielen Bürgern einen großen Stellenwert. Aber nicht nur in private, auch in gewerbliche und landwirtschaftliche Bauvorhaben werden erhebliche Summen investiert.
Wer vorhat zu bauen, möchte sein Geld gut angelegt wissen:
Das Bauwerk soll für mehrere Jahre oder Jahrzehnte seinen Zweck erfüllen, technische Standards müssen erfüllt sein, und zu Rechtsstreitigkeiten, gerade mit Nachbarn, soll es möglichst gar nicht kommen. Einen wesentlichen Beitrag zu einem „guten Bauvorhaben“ leistet dabei die öffentlich-rechtliche Prüfung des Vorhabens.
Bevor Sie mit der Errichtung Ihrer baulichen Anlage beginnen können, brauchen Sie in der Regel eine Genehmigung. Dabei ist die vollständige Prüfung der Eingabeplanung nur noch in bestimmten Fällen erforderlich; für die meisten baulichen Anlagen sieht die Bayerische Bauordnung Verfahrenserleichterungen vor. Um möglichst frühzeitig die richtigen Weichen zu stellen und Fehler in der Bauvorbereitung zu vermeiden, stellen wir Ihnen konkrete Serviceleistungen zur Verfügung. Das Landratsamt Berchtesgadener Land versteht sich dabei als kompetenter und verlässlicher Partner, der durch individuelles Verfahrensmanagement für größtmögliche Planungssicherheit sorgt.
Unsere Leistungen:
Hinweis: Die Große Kreisstadt Bad Reichenhall ist selbst für das Baurecht in ihrem Stadtgebiet zuständig.
In vollem Umfang werden dabei nur noch die sogenannten Sonderbauten geprüft; für die gängigen Ein- und Zweifamilienhäuser oder vergleichbare Bauwerke sieht die Bayerische Bauordnung nur noch ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren vor. Bauliche Anlagen im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes, die dessen Festsetzungen voll entsprechen, können unter bestimmten Voraussetzungen sogar in einem Genehmigungsfreistellungsverfahren zugelassen werden.
Manchmal kann es sinnvoll sein, schwierige oder strittige Einzelfragen rechtlich zu klären, bevor man eine vollständige Eingabeplanung in Auftrag gibt. Für diesen Fall sieht die Bayerische Bauordnung die Möglichkeit vor, eine Bauvoranfrage zu stellen. Der sogenannte Vorbescheid beantwortet die gestellten Fragen in rechtlich verbindlicher Form. Er ist drei Jahre gültig und bildet in dieser Zeit die Grundlage für den (vollständigen) Bauantrag.
Nicht jedes Bauvorhaben muss genehmigt werden bzw. ein Prüfungsverfahren durchlaufen. Die Bayerische Bauordnung nennt in Art. 57 eine Reihe kleinerer bzw. unbedeutender Vorhaben, die baurechtlich verfahrensfrei sind. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen der Wärmedämmung an Außenwänden oder bestehenden Dächern, der Austausch von Türen und Fenstern oder Solaranlagen auf Dach- und Außenwandflächen bestehender Gebäude. Nicht mehr verfahrensfrei sind dagegen in der Regel Baumaßnahmen, die in die Statik von Bauwerken eingreifen, wie z. B. der Austausch eines kompletten Dachstuhls.
Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Erleichterungen durch spezielle baurechtliche Regelungen eingeschränkt werden können, z. B. gemeindliche Bebauungspläne oder Satzungen. Auch in den Fällen baurechtlicher Verfahrensfreiheit kann es sein, dass Genehmigungserfordernisse nach anderen Rechtsvorschriften bestehen, z. B. Wasserrecht oder Naturschutzrecht. In Zweifelsfällen können Sie vor Durchführung geplanter Maßnahmen gerne die Bauberatung des Landratsamtes in Anspruch nehmen.
Bei Bauanträgen benötigen Sie folgende Unterlagen:
Bei Voranfragen benötigen Sie folgende Unterlagen:
Den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen reichen Sie bei Ihrer Gemeinde ein. Diese führt eine Vorprüfung durch und leitet ihn mit ihrer Stellungnahme an das Landratsamt weiter. Dort wird er bauplanungsrechtlich und technisch geprüft. An der Prüfung werden weitere Fachstellen beteiligt, wenn dies im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens erforderlich ist (Beispiel: bei landwirtschaftlichen Vorhaben das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein).
Nach Eingang aller vollständigen Antragsunterlagen und Abschluss der Vorprüfung können Sie in der Regel innerhalb einer Frist von 30 Arbeitstagen mit Ihrer Baugenehmigung rechnen. Voraussetzung dafür ist, dass das Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.
Die Gebühr für eine Baugenehmigung beträgt im Allgemeinen 2 ‰ der Baukosten, bei Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes 1 ‰. Die Gebühren für einen Vorbescheid bewegen sich im Rahmen von 40 bis 2.500 Euro.
Baurechtsvollzug Bayerisch Gmain, Berchtesgaden, Bischofswiesen
Baurechtsvollzug Freilassing, Laufen, Saaldorf-Surheim
Baurechtsvollzug Anger, Marktschellenberg, Ramsau b. Berchtesgaden, Schneizlreuth und Schönau a. Königssee
Baurechtsvollzug Ainring, Piding, Teisendorf
Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen
Bauberatung Laufen, Ramsau b. Berchtesgaden
Bauberatung Bayerisch Gmain, Piding, Saaldorf-Surheim, Schneizlreuth und Teisendorf
Bauberatung Berchtesgaden, Bischofswiesen, Freilassing und Schönau a. Königssee
Bauberatung Ainring, Anger und Marktschellenberg
Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen