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Feste, Feiern und Jugendschutz

Jugend, Familie & Soziales
10. Januar 2024

Das Landratsamt organisiert für Mittwoch, 24. Januar 2024, von 19:00 bis 22:00 Uhr eine kostenlose Informationsveranstaltung zum Thema Jugendschutz bei Festen und Feiern. Das Organisationsteam aus den Bereichen Kommunale Jugendarbeit, präven-tiver Kinder- und Jugendschutz sowie ordnungsrechtlicher Jugendschutz lädt dazu alle Personen oder Organisationen, die Veranstaltungen, Feste oder Feiern ausrichten, die auch von Kinder und Jugendlichen besucht werden, in den großen Sitzungssaal des Landratsamts ein.


Ziel der Veranstaltung ist es, für den Jugendschutz zu sensibilisieren und Handlungssicherheiten bei den Veranstaltern zu ermöglichen. Denn eines ist den Organisatoren der Veranstaltung sehr wichtig: Es soll – trotz der Jugendschutzbestimmungen und drohenden Konsequenzen bei Verstößen – weiterhin Feste für und mit Jugendlichen geben. Wie das gut gelingen kann, erfahren Interessierte in der Veranstaltung.
 

Ein öffentliches Fest zu organisieren, ist mit zahlreichen Verpflichtungen und auch einer großen Verantwortung verbunden. Dies gilt besonders, wenn Kinder und Jugendliche mitfeiern. Ob Vereinsfest, Schüler- und Abifeier, Faschingsfeten oder andere Veranstaltungen. Für Jugendliche sind diese ein fester Bestandteil ihrer Freizeitgestaltung und bieten wichtige Erfahrungsräume. Gleichzeitig gibt es auch Risiken im gesundheitlichen und sozialen Kontext.
 

„Mit der kostenlosen Infoveranstaltung wollen wir bei Veranstaltern Handlungssicherheiten bei der Planung, Organisation und Durchführung von Festen ermöglichen“, erläutert Sarah Conrad, Koordinatorin des präventiven Kinder- und Jugendschutzes im Landratsamt Berchtesgadener Land. „Die vielen gesetzlichen Bestimmungen, die große Verantwortung und die drohenden Konsequenzen bei Verstößen können manchmal eine sehr abschreckende Wirkung haben. Es wäre sehr schade und absolut kontraproduktiv, den Jugendlichen diese Art der Erfahrungsräume zu nehmen, weil sich niemand mehr so recht traut, Feste mit und für Jugendliche zu organisieren“.
 

Der Abend bietet allen Interessierten einen Überblick über die aktuell geltenden Jugendschutzbestimmungen, über die Aufgaben und Verpflichtungen des Veranstalters, Verantwortlichkeiten, Konsequenzen bei Verfehlungen und lässt genügend Raum für Fragen und Erfahrungsaustausch. Ebenso gibt es Hinweise, wie Jugendschutz auch inklusiv mitgedacht werden kann.
 

Christoph Simbeck, von Neon Prävention und Suchthilfe, ermöglicht den Teilnehmenden an diesem Abend auch einen Einblick in jugendtypisches Konsumverhalten sowie in aktuelle Konsumtrends und informiert über Möglichkeiten der Prävention. Auch nützliche und praktische Tipps und Wege, den Jugendschutz attraktiv und kreativ umzusetzen, werden im Rahmen der Veranstaltung aufgezeigt.
 

Die Organisatoren freuen sich, Interessierte ab 18:30 Uhr vor Ort bei einem kleinen Buffet zu empfangen, bevor der offizielle Teil um 19:00 Uhr beginnt. Eine vorherige Anmeldung bis spätestens 18. Januar 2024, entweder telefonisch unter +49 8651 773-428 oder per E-Mail an sarah.conrad@lra-bgl.de wird erbeten.