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Anträge auf Betriebspflichtentbindung im Regionalbusverkehr

Sicherheit & Verkehr
12. April 2024

Die Regionalverkehr Oberbayern GmbH (RVO) hat aus wirtschaftlichen Gründen zum Saison-Fahrplanwechsel im Herbst (27.10.2024) die dauerhafte Entbindung von der Betriebspflicht bei der Regierung von Oberbayern für insgesamt fünf Buslinien im Landkreis Berchtesgadener Land beantragt.

Die Anträge beziehen sich auf folgende Regionalbuslinien:

  • 837 Berchtesgaden – Maria Gern – Hintergern

  • 838 Berchtesgaden – Dokumentation – Buchenhöhe – Christopherusschule

  • 848 Berchtesgaden – Oberau – Roßfeld

  • 9515 Traunstein – Teisendorf – Freilassing

  • 9526 Traunstein – Inzell – Bad Reichenhall


Der Landkreis war vom Umfang und dem Zeitpunkt der Entbindungsanträge überrascht und hält die Anträge in dieser Form für nicht zulässig. Daher wird der Landkreis seine Stellungnahme an die Regierung von Oberbayern entsprechend formulieren und sich klar gegen die Entbindung aussprechen. Gemeinsam arbeiten der Landkreis Berchtesgadener Land als ÖPNV-Aufgabenträger für die betreffenden Regionalbuslinien, die Gemeinden und der Zweckverband Bergerlebnis Berchtesgaden an Lösungen, um in den betroffenen Gemeindeteilen weiterhin den öffentlichen Personennahverkehr sicherzustellen. Ziel ist hierbei auch eine größere Einflussnahme der öffentlichen Hand auf den ÖPNV im Berchtesgadener Land.
 

Hintergrund:

Die Verkehre auf den oben genannten Regionalbuslinien werden von der RVO eigenwirtschaftlich erbracht. Die entsprechenden Genehmigungslaufzeiten erstrecken sich bis zum Oktober 2027 bzw. Mai 2029. Die Regierung von Oberbayern als zuständige Genehmigungsbehörde kann den Verkehrsunternehmer auf seinen Antrag von der Betriebspflicht für den gesamten oder einen Teil des Verkehres vorübergehend oder auf Dauer entbinden, wenn dem Verkehrsunternehmen die Erfüllung der Betriebspflicht nicht mehr möglich ist oder wirtschaftlich nicht mehr zugemutet werden kann. Für diese Entscheidung wird seitens der Regierung von Oberbayern der zuständige ÖPNV-Aufgabenträger, d.h. der Landkreis angehört, der wiederum in Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden und Schulen die Stellungnahme formuliert.