In vielfältigen Bereichen des Alltags gehen wir täglich mit wassergefährdenden Stoffen um: Daheim im Haushalt, am Arbeitsplatz, an der Tankstelle, auf dem Bauernhof.
Aus der Sicht des Wasserrechts betrachtet man einen Stoff als wassergefährdend, der „geeignet ist, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen".
Beispiele für wassergefährdende Stoffe sind Mineralölprodukte wie Heizöl, Diesel und Benzin, Wasch- und Putzmittel, Pflanzenschutzmittel und Dünger, Lacke und Lösemittel aber auch Jauche, Gülle, Silagesickersäfte und Festmist in der Landwirtschaft.
Grundsätzlich ist jeder verpflichtet, mit solchen Stoffen sorgfältig umzugehen. Darüber hinaus existieren zahlreiche weitere Vorschriften, technische Regeln und Merkblätter für die verschiedenen Anwendungsgebiete.