Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

In vielfältigen Bereichen des Alltags gehen wir täglich mit wassergefährdenden Stoffen um: Daheim im Haushalt, am Arbeitsplatz, an der Tankstelle, auf dem Bauernhof.  

 

Aus der Sicht des Wasserrechts betrachtet man einen Stoff als wassergefährdend, der „geeignet ist, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen".  


Beispiele für wassergefährdende Stoffe sind Mineralölprodukte wie Heizöl, Diesel und Benzin, Wasch- und Putzmittel, Pflanzenschutzmittel und Dünger, Lacke und Lösemittel aber auch Jauche, Gülle, Silagesickersäfte und Festmist in der Landwirtschaft.  


Grundsätzlich ist jeder verpflichtet, mit solchen Stoffen sorgfältig umzugehen. Darüber hinaus existieren zahlreiche weitere Vorschriften, technische Regeln und Merkblätter für die verschiedenen Anwendungsgebiete. 

Kontakt

Herr Stolz

Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft