Wer als Heilpraktiker tätig werden will, bedarf einer Erlaubnis. Neben der allgemeinen Erlaubnis ist auch eine beschränkte Erlaubnis für den Bereich Psychotherapie oder die Gesundheitsfachberufe Physiotherapie, Podologie, Logopädie und Ergotherapie möglich.
Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass Sie
Ihren Antrag auf Erlaubnis richten Sie an das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt, in deren Bereich Sie die Tätigkeit künftig ausüben wollen. Die Kenntnisüberprüfung wird für alle oberbayerischen Landkreise zentral vom Landratsamt München durchgeführt.
Sie können die Unterlagen digital per E-Mail oder in Papierform einreichen. Die eingescannten Dokumente oder Kopien müssen gut lesbar sein. Das Landratsamt kann jederzeit Einsicht in die Originaldokumente verlangen. Auf Anfrage müssen die Unterlagen im Original vorgelegt werden können.