Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

SO KÖNNEN SIE SICH ÜBER DIE INFEKTIONSPRÄVENTION IN MEDIZINISCHEN UND PFLEGERISCHEN EINRICHTUNGEN INFORMIEREN

Vor allem in stationären Bereichen medizinischer Einrichtungen besteht für Patienten und Patientinnen bzw. Bewohner und Bewohnerinnen ein im Vergleich zur Normalbevölkerung erhöhtes Risiko, mit Infektionserregern in Kontakt zu kommen. Gleichzeitig ist durch die Erkrankung selbst und medizinischen Maßnahmen – wie Operationen oder auch Antibiotikatherapie – die körpereigene Abwehr geschwächt, so dass die Entstehung von Infektionen begünstigt wird.

 

Hier erfahren Sie mehr über die Hygiene in:

  • Krankenhäusern
  • Sanatorien
  • Rehabilitationskliniken
  • Heimen (Seniorenheime, Behindertenheime)
  • Arztpraxen mit ambulanten operativen Eingriffen.  

 

Ziel der Krankenhaus-, Praxis- und Heimhygiene ist es, die Übertragung und Weiterverbreitung von Erregern bereits im Vorfeld durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass etwa 30 % der im Krankenhaus erworbenen („nosokomialen“) Infektionen durch sorgfältige Organisation der Abläufe in den Einrichtungen und ein geeignetes Hygienemanagement vermeidbar sind.   Zu den vielfältigen Aufgaben der Krankenhaushygiene im Rahmen des Hygienemanagements gehören beispielsweise die Erstellung von Handlungsempfehlungen und hygienischen Standards – jeweils angepasst an den aktuellen Stand des medizinischen Wissens – die Schulung, Weiterbildung und Beratung des medizinischen Personals, die Kontrolle von Arbeits- und Funktionsabläufen in den Einrichtungen unter hygienischen Aspekten, um Infektionsrisiken zu minimieren, krankenhaushygienische Laboruntersuchungen oder die Mithilfe bei der hygienegerechten Gestaltung von Krankenhausneu- oder -umbauten.

 

Ein konsequent durchgeführtes Hygienemanagement trägt zur Patientensicherheit bei und ist gesetzlich verpflichtender Bestandteil des Qualitätsmanagements jedes Krankenhauses und jeder Arztpraxis sowie in Heimen. Treten in diesen Einrichtungen ansteckende Krankheiten auf, veranlasst es die erforderlichen Schutzmaßnahmen. Das Gesundheitsamt berät und überwacht diese Einrichtungen nach Infektionsschutzgesetz.  

 

Wenn Sie sich persönlich im Gesundheitsamt informieren wollen, bitten wir um telefonische Terminabsprache.

Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich Hinweise zum Infektionsschutz und zu Fragen der Krankenhaushygiene?

Unter www.rki.de sind bei Infektionsschutz Fragen und Antworten zur Infektionshygiene, aus Krankenhäusern Arztpraxen/Zahnarztpraxen, Heimen, ambulanten Pflegediensten und dem Rettungsdienst zusammengestellt.

Die wichtigsten Themenbereiche sind:

  • Krankenhaushygiene,
  • Epidemiologische Bulletin (EpidBull) und
  • Infektionsschutzgesetz  

Auf z.B. den Seiten „Krankenhaushygiene“ können Sie beim Stichwort

  • „Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene“ alle Dokumente der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention
  • „Desinfektion“ Dokumente zur amtlichen Desinfektionsmittelliste und zur Virusdesinfektion,

öffnen.

Für weitere Fachfragen können die Internetseiten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit behilflich sein.

Welche Rechtsgrundlagen sind für die Krankenhaushygiene von Bedeutung?

Grundlage ist zum einen das „Infektionsschutzgesetz“ mit § 23 und § 36. Folgen Sie bitte folgendem Link.

Zum anderen ist in Bayern die „Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV)“ für die Krankenhaushygiene zu beachten.

Zum Beispiel schreibt die Verordnung verbindlich vor, dass in bayerischen Krankenhäusern Hygienekommissionen eingerichtet werden müssen. Zudem müssen medizinische Einrichtungen wie bisher Hygienefachkräfte und -ärzte beschäftigen und regelmäßig fortbilden. Die MedHygV regelt zentrale Punkte wie Qualifikation und Fortbildung des Hygienefachpersonals detaillierter.

Verstöße gegen Hygienevorschriften können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die MedHygV gilt für die nachfolgend aufgezählten Einrichtungen: 

  • Krankenhäuser
  • Einrichtungen für ambulantes Operieren
  • Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt
  • Dialyseeinrichtungen
  • Tageskliniken
  • Entbindungseinrichtungen
  • Behandlungs- und Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in Nrn. 1 bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind
  • Arzt- und Zahnarztpraxen und
  • Praxen sonstiger medizinischer Heilberufe, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden.  

Um die Patientensicherheit in den Praxen noch weiter zu verbessern, werden Letztere zur Erstellung von Hygieneplänen verpflichtet.

Aufgrund des vom Bundesgesetzgeber vorgegebenen Anwendungsbereiches sind Einrichtungen für Pflege und des Rettungsdienstes nicht (mehr) in der MedHygV erfasst. Um diese Lücke zu schließen, wurde nun eine Rechtsgrundlage im Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) geschaffen, die es dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ermöglicht, in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen eigens eine Hygieneverordnung für stationäre Pflegeeinrichtungen zu erlassen. Ebenso soll durch eine Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, um im Rahmen einer Verordnung Hygienevorschriften für den Rettungsdienst zu schaffen. 

Welche weiteren Institutionen (neben RKI) können Aussagen zur Krankenhaushygiene geben?

Einige Tipps: