Landratsamt Berchtesgadener Land

Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

 

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift: Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall.

Sicherheit auf dem Gebiet der Medien ist ein zentrales Anliegen des Kinder- und Jugendschutzes. Die Grafik zeigt unterschiedliche Bereiche von Mediennutzung wie Einkaufen, Musikhören, Kommunizieren etc..

Kinder- und Jugendschutz

Kinder und Jugendliche brauchen Schutz und Förderung – sowohl durch ihre Eltern als auch durch die Gesellschaft. 
In Deutschland und Bayern gibt es dafür klare Regeln, die im Kinderschutzkonzept und im Jugendschutzkonzept festgehalten sind.

Kinderschutz

Kinderschutz bedeutet, Kinder und Jugendliche von Anfang an in ihrer gesunden Entwicklung zu unterstützen und sie vor Gewalt zu schützen. Eltern oder Erziehungsberechtigte haben dabei wichtige Aufgaben – manchmal sind diese aber schwer alleine zu bewältigen. Dann können Unterstützung und Beratung, zum Beispiel durch das Jugendamt, hilfreich sein.

Jugendschutz

Jugendschutz hilft Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern, verantwortungsbewusst mit äußeren Einflüssen umzugehen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Medien wie Handy, Computer, Internet, Fernsehen oder Spielkonsolen
  • Alkohol, Tabak oder andere potenziell gefährdende Substanzen


Viele dieser Regeln sind gesetzlich im Jugendschutzgesetz oder im Jugendmedienschutz verankert. Auch für Arbeit, Ferienjobs oder die Ausbildung gibt es spezielle Schutzbestimmungen im Jugendarbeitsschutzgesetz.

Wenn du gerne mehr darüber wissen möchtest, kannst du dich mit den genannten Kontaktpersonen in Verbindung setzen.