Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail.


Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Beschneiungsanlagen

Errichtung und Betrieb von Beschneiungsanlagen sind nach dem Bayerischen Wassergesetz seit 1992 genehmigungspflichtig (Art. 35 Abs. 1 BayWG). Für die Genehmigung ist die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde zuständig.

 

Das Genehmigungsverfahren wird unter Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung der Antrags- und Planunterlagen in der betroffenen Gemeinde) und mit Anhörung der Fachbehörden Wasserwirtschaftsamt, untere Naturschutzbehörde und Landwirtschafts- und Forstverwaltung durchgeführt.

 
Im Landkreis Berchtesgadener Land beträgt die Gesamtfläche der genehmigten Beschneiungen 75,05 ha (Stand 11/2013).


Folgende Skipisten werden beschneit:

Jenner, Götschen, Grünsteinlift, Obersalzberg, Kollerlift, Skilift Mautgrube am Roßfeld, sowie die Kälbersteinschanze und die Langlaufloipe Aschauerweiher.

Kontakt

Frau Cicholinski