Errichtung und Betrieb von Beschneiungsanlagen sind nach dem Bayerischen Wassergesetz seit 1992 genehmigungspflichtig (Art. 35 Abs. 1 BayWG). Für die Genehmigung ist die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde zuständig.
Das Genehmigungsverfahren wird unter Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung der Antrags- und Planunterlagen in der betroffenen Gemeinde) und mit Anhörung der Fachbehörden Wasserwirtschaftsamt, untere Naturschutzbehörde und Landwirtschafts- und Forstverwaltung durchgeführt.
Im Landkreis Berchtesgadener Land beträgt die Gesamtfläche der genehmigten Beschneiungen 75,05 ha (Stand 11/2013).
Folgende Skipisten werden beschneit:
Jenner, Götschen, Grünsteinlift, Obersalzberg, Kollerlift, Skilift Mautgrube am Roßfeld, sowie die Kälbersteinschanze und die Langlaufloipe Aschauerweiher.