Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Gewässerunterhaltung

Die Unterhaltung eines oberirdischen Gewässers umfasst seine Pflege und Entwicklung als öffentliche Verpflichtung. Hierzu gehören insbesondere die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss.

 

Beispielsweise stellen die Räumung eines Bachbettes oder die Ufersicherung eines Flusses gegen Ausspülung Gewässerunterhaltungsmaßnahmen dar. Die Vornahme von Arbeiten in oder an Gewässern ist weitgehend den Unterhaltspflichtigen (bei Gewässern I. bis III. Ordnung der Freistaat Bayern, Städte und Gemeinden, nicht jedoch die Anlieger) vorbehalten, sofern nicht Sonderunterhaltungslasten für z. B. Kraftwerksbetreiber oder Baulastträger öffentlicher Verkehrsanlagen bestehen. Erkundigen Sie sich vorab beim Landratsamt über die Zulässigkeit der Vornahme von Unterhaltungsmaßnahmen.