Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Fischteiche

Die Errichtung und der Betrieb von Teichanlagen (in der Regel auch Landschaftsteiche) sind genehmigungspflichtig.

 

Teiche sind Gewässer im Sinne der Wassergesetze, deshalb ist für die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer (Ausbau) die vorherige Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens oder, sofern keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist, einer Plangenehmigung (§ 68 Wasserhaushaltsgesetz –WHG-) durchzuführen.


Für die mit dem Betrieb einer Fischteichanlage verbundenen Gewässerbenutzungen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich (§ 8 WHG).


Zur Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens sind Antragsunterlagen nach der Verordnung über Pläne und Beilagen im wasserrechtlichen Verfahren (WPBV) beim Landratsamt einzureichen.


Bei technischen Fragen kann auch das Wasserwirtschaftsamt Traunstein kontaktiert werden (Telefon +49 861 70655 0).