Ein Naturdenkmal ist ein unter Naturschutz stehendes Landschaftselement. Damit sollen bestimmte Erscheinungsformen der Natur wie Felsformationen oder Quellen, Einzelbäume oder Alleen aus ökologischen, wissenschaftlichen, geschichtlichen oder heimatkundlichen Gründen unter Schutz gestellt werden.
Als Naturdenkmäler können Einzelschöpfungen der Natur geschützt werden, deren Erhaltung wegen ihrer hervorragenden Schönheit, Seltenheit oder Eigenart oder ihrer ökologischen, wissenschaftlichen, geschichtlichen, volks- oder heimatkundlichen Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt. Dazu gehören insbesondere charakteristische Bodenformen, Felsbildungen, erdgeschichtliche Aufschlüsse, Wanderblöcke, Gletscherspuren, Quellen, Wasserläufe, Wasserfälle, alte oder seltene Bäume und besondere Pflanzenvorkommen.
Naturdenkmäler werden durch eine Rechtsverordnung der unteren Naturschutzbehörde geschützt. Dieser obliegt auch die Pflege und Betreuung der einzelnen Objekte sowie gegebenenfalls die Erstellung von Pflegeplänen.
Im Landkreis Berchtesgadener Land gibt es derzeit 58 Naturdenkmäler, beispielsweise die Hindenburglinde in der Ramsau oder die Weißbachschlucht in Schneizlreuth.
Fachlicher Naturschutz für Saaldorf-Surheim und Ramsau b. Berchtesgaden
Fachlicher Naturschutz für Ainring, Bad Reichenhall, Bayerisch Gmain und Teisendorf
Fachlicher Naturschutz für Berchtesgaden, Bischofswiesen, Freilassing und Piding
Fachlicher Naturschutz für Anger, Marktschellenberg und Schneizlreuth
Fachlicher Naturschutz für Laufen und Schönau am Königssee