Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
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Der Nationalpark Berchtesgaden besteht seit dem 1. August 1978. Er ist der einzige deutsche Hochgebirgsnationalpark Deutschlands und mit einer Fläche von 210 km² das größte Schutzgebiet im Landkreis Berchtesgadener Land.
Die Nationalparkverwaltung in Berchtesgaden ist als Sonderbehörde direkt dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz unterstellt. Die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Berchtesgadener Land ist für Befreiungen von den Verboten in der Nationalparkverordnung zuständig. In Betracht kommen z.B. Fahrgenehmigungen, Filmgenehmigungen, Befreiungen für Bauvorhaben, Wegebau oder Forschungsvorhaben.
Zur Unterstützung der Nationalparkverwaltung und zur Sicherung kommunaler Belange wurde der Kommunale Nationalparkausschuss eingerichtet, der aus dem Landrat des Landkreises Berchtesgadener Land und den ersten Bürgermeistern der Märkte Berchtesgaden und Marktschellenberg, der Gemeinden Bischofswiesen, Ramsau bei Berchtesgaden und Schönau am Königssee besteht.
Fachlicher Naturschutz für Saaldorf-Surheim und Ramsau b. Berchtesgaden
Fachlicher Naturschutz für Berchtesgaden, Bischofswiesen, Freilassing und Piding
Fachlicher Naturschutz für Laufen und Schönau am Königssee