Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
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Landschaftsschutzgebiete sind Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft oder besondere Pflegemaßnahmen
erforderlich sind.
Im Landkreis Berchtesgadener Land sind derzeit 20 Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen.
Für bestimmte Vorhaben, wie beispielsweise Baumaßnahmen oder Veranstaltungen in Landschaftsschutzgebieten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach einer der aufgeführten Landschaftsschutzgebietsverordnungen.
Wenn Sie also ein Vorhaben planen, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen. So kann oftmals schon im Vorfeld abgeklärt werden, ob eine Erlaubnis nach einer Landschaftsschutzgebietsverordnung erforderlich ist, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Vorhaben erlaubnisfähig ist und ob weitere Erlaubnisse nach anderen Rechtsgebieten erforderlich sind.
Fachlicher Naturschutz für Ainring, Berchtesgaden und Schönau a. Königssee
Fachlicher Naturschutz für Bad Reichenhall, Bayerisch Gmain, Bischofswiesen und Teisendorf
Fachlicher Naturschutz für Laufen, Piding, Saaldorf-Surheim und Ramsau b. Berchtesgaden