Landschaftsschutzgebiete sind Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft oder besondere Pflegemaßnahmen
erforderlich sind.
Im Landkreis Berchtesgadener Land sind derzeit 20 Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen.
Für bestimmte Vorhaben, wie beispielsweise Baumaßnahmen oder Veranstaltungen in Landschaftsschutzgebieten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach einer der aufgeführten Landschaftsschutzgebietsverordnungen.
Wenn Sie also ein Vorhaben planen, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen. So kann oftmals schon im Vorfeld abgeklärt werden, ob eine Erlaubnis nach einer Landschaftsschutzgebietsverordnung erforderlich ist, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Vorhaben erlaubnisfähig ist und ob weitere Erlaubnisse nach anderen Rechtsgebieten erforderlich sind.
Fachlicher Naturschutz für Saaldorf-Surheim und Ramsau b. Berchtesgaden
Fachlicher Naturschutz für Ainring, Bad Reichenhall, Bayerisch Gmain und Teisendorf
Fachlicher Naturschutz für Berchtesgaden, Bischofswiesen, Freilassing und Piding
Fachlicher Naturschutz für Anger, Marktschellenberg und Schneizlreuth
Fachlicher Naturschutz für Laufen und Schönau am Königssee