Liebe Besucherinnen und Besucher
der Website des Landratsamtes Berchtesgadener Land,
das Landratsamt Berchtesgadener Land ist für den Besucherverkehr eingeschränkt geöffnet. Persönliche Gespräche sind nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Landschaftsschutzgebiete sind Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft oder besondere Pflegemaßnahmen
erforderlich sind.
Im Landkreis Berchtesgadener Land sind derzeit 20 Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen.
Für bestimmte Vorhaben, wie beispielsweise Baumaßnahmen oder Veranstaltungen in Landschaftsschutzgebieten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach einer der aufgeführten Landschaftsschutzgebietsverordnungen.
Wenn Sie also ein Vorhaben planen, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen. So kann oftmals schon im Vorfeld abgeklärt werden, ob eine Erlaubnis nach einer Landschaftsschutzgebietsverordnung erforderlich ist, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Vorhaben erlaubnisfähig ist und ob weitere Erlaubnisse nach anderen Rechtsgebieten erforderlich sind.
Fachlicher Naturschutz für Ainring, Anger, Berchtesgaden, Freilassing und Schönau a. Königssee
Fachlicher Naturschutz für Bad Reichenhall, Bayerisch Gmain, Bischofswiesen, Marktschellenberg und Ramsau
Fachlicher Naturschutz für Laufen, Piding, Saaldorf-Surheim, Schneizlreuth und Teisendorf