Durch Rechtsverordnung können Teile von Natur und Landschaft, die nicht die Voraussetzungen für Naturdenkmäler erfüllen, aber im Interesse des Naturhaushalts, insbesondere der Tier- und Pflanzenwelt oder wegen ihrer Bedeutung für die Entwicklung oder Erhaltung von Biotopverbundsysteme, erforderlich sind oder zur Belebung des Landschaftsbildes beitragen, als Landschaftsbestandteile geschützt werden. Dazu gehören insbesondere Bäume, Baum- und Gebüschgruppen, Raine, Alleen, Hecken, Feldgehölze, Schutzpflanzungen, Schilf- und Rohrbestände, Moore, Streuwiesen, Parke und kleinere Wasserflächen.
Zuständig für die Ausweisung von Landschaftsbestandteilen sind die unteren Naturschutzbehörden (Landratsämter bzw. kreisfreie Städte). Im Landkreis Berchtesgadener Land gibt es derzeit 23 Landschaftsbestandteile, beispielsweise den „Taufkirchenpark“ in Bayerisch Gmain oder die „Sigllehen-Sumpfwiese“ in Oberau, Markt Berchtesgaden.
Fachlicher Naturschutz für Saaldorf-Surheim / Sprechzeiten: Montag - Mittwoch vormittags sowie am Donnerstag
Fachlicher Naturschutz für Teisendorf, Ainring, Berchtesgaden, gemeindefreies Gebiet Eck / Sprechzeiten: Mo., Di., Do., Fr.
Fachlicher Naturschutz für Ramsau, Piding, Bayerisch Gmain / Sprechzeiten: Montag-Vormittag, Di., Do., Fr.
Fachlicher Naturschutz für Anger, Schneizlreuth, Marktschellenberg, gemeindefreies Gebiet Schellenberg / Sprechzeiten: Montag bis Freitag, immer vormittags
Fachlicher Naturschutz für Freilassing, Bad Reichenhall, Bischofswiesen/ Sprechzeiten: Mo., Dienstag-Vormittag, Mi., Donnerstag-Vormittag
Fachlicher Naturschutz für Laufen und Schönau am Königssee