Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
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Durch Rechtsverordnung können Teile von Natur und Landschaft, die nicht die Voraussetzungen für Naturdenkmäler erfüllen, aber im Interesse des Naturhaushalts, insbesondere der Tier- und Pflanzenwelt oder wegen ihrer Bedeutung für die Entwicklung oder Erhaltung von Biotopverbundsysteme, erforderlich sind oder zur Belebung des Landschaftsbildes beitragen, als Landschaftsbestandteile geschützt werden. Dazu gehören insbesondere Bäume, Baum- und Gebüschgruppen, Raine, Alleen, Hecken, Feldgehölze, Schutzpflanzungen, Schilf- und Rohrbestände, Moore, Streuwiesen, Parke und kleinere Wasserflächen.
Zuständig für die Ausweisung von Landschaftsbestandteilen sind die unteren Naturschutzbehörden (Landratsämter bzw. kreisfreie Städte). Im Landkreis Berchtesgadener Land gibt es derzeit 23 Landschaftsbestandteile, beispielsweise den „Taufkirchenpark“ in Bayerisch Gmain oder die „Sigllehen-Sumpfwiese“ in Oberau, Markt Berchtesgaden.
Fachlicher Naturschutz für Saaldorf-Surheim und Ramsau b. Berchtesgaden
Fachlicher Naturschutz für Ainring, Bad Reichenhall, Bayerisch Gmain und Teisendorf
Fachlicher Naturschutz für Berchtesgaden, Bischofswiesen, Freilassing und Piding
Fachlicher Naturschutz für Anger, Marktschellenberg und Schneizlreuth
Fachlicher Naturschutz für Laufen und Schönau am Königssee