Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


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Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Geschützte Landschaftsbestandteile

Durch Rechtsverordnung können Teile von Natur und Landschaft, die nicht die Voraussetzungen für Naturdenkmäler erfüllen, aber im Interesse des Naturhaushalts, insbesondere der Tier- und Pflanzenwelt oder wegen ihrer Bedeutung für die Entwicklung oder Erhaltung von Biotopverbundsysteme, erforderlich sind oder zur Belebung des Landschaftsbildes beitragen, als Landschaftsbestandteile geschützt werden. Dazu gehören insbesondere Bäume, Baum- und Gebüschgruppen, Raine, Alleen, Hecken, Feldgehölze, Schutzpflanzungen, Schilf- und Rohrbestände, Moore, Streuwiesen, Parke und kleinere Wasserflächen.

 

Zuständig für die Ausweisung von Landschaftsbestandteilen sind die unteren Naturschutzbehörden (Landratsämter bzw. kreisfreie Städte). Im Landkreis Berchtesgadener Land gibt es derzeit 23 Landschaftsbestandteile, beispielsweise den „Taufkirchenpark“ in Bayerisch Gmain oder die „Sigllehen-Sumpfwiese“ in Oberau, Markt Berchtesgaden.  

Kontakt

Frau Sterl

Frau Schofield

Fachlicher Naturschutz für Laufen, Saaldorf-Surheim und Ramsau b. Berchtesgaden

Frau Grassl

Fachlicher Naturschutz für Bad Reichenhall, Bayerisch Gmain und Teisendorf

Frau Unterreiner

Fachlicher Naturschutz für Berchtesgaden, Bischofswiesen und Piding

Herr Huber

Fachlicher Naturschutz für Anger, Marktschellenberg, Schneizlreuth und Schönau am Königssee

Frau Prantl

Fachlicher Naturschutz für Ainring und Freilassing