Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

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Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Gesetzlich geschützte Biotope

Die in Bayern selten vorkommenden Pflanzen und Vegetationstypen sind im Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) und im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) einem speziellen Schutz unterstellt. Er soll dabei helfen, unsere heimischen Arten für die Zukunft in stabilen Beständen zu erhalten.

 

Zu den Besonderheiten unserer heimischen Flora gehören Pflanzen wie Enzian oder Orchideen. Sie kommen nur auf ganz bestimmten Standorten vor, die durch Art. 23 BayNatSchG und § 30 BNatSchG gesetzlich vor Zerstörung und Beeinträchtigung geschützt sind. Zu diesen Standorten gehören z.B. Au-, Moor- und Blockschuttwälder, Moore, alpine Rasen, Magerrasen oder Pfeifengraswiesen.


Um die vorhandenen Biotope und deren Entwicklung dokumentieren zu können, werden diese im Flachland und in den Alpen kartiert und in einem Register erfasst. Die Kartierung ist für jedermann unter http://fisnat.bayern.de/finweb/ einzusehen.


Der gesetzliche Biotopschutz gilt jedoch immer und unabhängig davon, ob ein Biotop von der Kartierung erfasst ist oder nicht. Das heißt, ein Biotop wird nicht aufgrund der Kartierung geschützt, sondern kraft Gesetzes, in dem seine Biotopeigenschaft beschrieben ist. Beispielsweise ist jedes Moor geschützt, egal ob es bereits erfasst wurde oder nicht. So können wir auf lange Sicht unsere vielfältige Landschaft auch für nachfolgende Generationen erhalten und den unermesslichen Wert der Natur in ihrer Fülle genießen. Wenn Sie Fragen zu einem Biotop haben oder evtl. unsicher sind, ob eine Handlung erlaubt ist, können Sie sich jederzeit bei Ihrer unteren Naturschutzbehörde informieren.

Kontakt

Frau Sterl

Frau Schofield

Fachlicher Naturschutz für Laufen, Saaldorf-Surheim und Ramsau b. Berchtesgaden

Frau Grassl

Fachlicher Naturschutz für Bad Reichenhall, Bayerisch Gmain und Teisendorf

Frau Unterreiner

Fachlicher Naturschutz für Berchtesgaden, Bischofswiesen und Piding

Herr Huber

Fachlicher Naturschutz für Anger, Marktschellenberg, Schneizlreuth und Schönau am Königssee

Frau Prantl

Fachlicher Naturschutz für Ainring und Freilassing