Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

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Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Hausabfälle Holsysteme

Holsysteme in der Abfallwirtschaft sind eingerichtet, um dem Abfallerzeuger bestimmte Abfälle vor seinem Haus oder wohnortnah regelmäßig abzuholen.

 

Derzeit werden im Holsystem abgefahren:

  • Restabfalltonne
  • Bioabfalltonne
  • Papiertonne
  • Gelber Sack

Restabfall, Graue Tonne

Die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Berchtesgadener Land regeln, was von der Entsorgung über die Restabfalltonne ausgeschlossen ist.

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Die Restabfallbehälter können, je nach Bedarf, zwischen 60, 80, 120, 240, 770 und 1.100 Liter fassen. Standardmäßig wird der Behälter alle zwei Wochen geleert – die 60-, 80-, 120- und 240-Liter-Behälter können auch alle vier Wochen geleert werden. Für 4-Rad-Behältnisse (770 und 1.100 Liter) ist ,eine wöchentliche Leerung möglich. Alle Anträge, wie zum Beispiel zur Tonnenanmeldung, Tonnenabmeldung oder zu einem Eigentümerwechsel sind im Reiter "Formulare" in der blauen Kontaktbox zu finden.


Demnach dürfen nicht in die Restabfallt gegeben werden:

  • dem Holsystem unterliegende Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe, Karton
  • Leichtverkaufsverpackungen aus Kunst- und Verbundstoffen
  • sonstige, dem Holsystem unterliegende Papiere, Pappen und Kartonagen
  • folgende dem Bringsystem unterliegende Wertstoffe:
    • Altglas (Flaschen)
    • Alu-/Weißblechverpackungen
    • Altmetall (Schrott)
    • Kunststofffolien, Styropor
    • Textilien (Altkleider)
    • Schuhe
    • Bauschutt (z. B. Ziegel, Steine, Fliesen, Mörtel, Glasbruch)
    • Elektro-/Elektronikgeräte
    • Grün- und Gartenabfälle
  • wegen ihres Schadstoffgehaltes getrennt vom Restabfall zu entsorgende Abfälle (z. B. Lösemittel, Chemikalien, Leuchtstoffröhren, Pflanzenbehandlungs-, Holzschutzmittel, Säuren, Laugen, Reinigungsmittel, ölhaltige Stoffe, Batterien)
  • wegen ihrer Größe/Form getrennt vom Restabfall zu entsorgende Abfälle („Mülltonnengängigkeit“)  


In die  Restabfalltonne eingegeben werden dürfen zum Beispiel (Aufzählung nicht vollständig):

  • (Alt-)Medikamente in geringen Mengen
  • verbrauchte oder defekte Gegenstände des täglichen Bedarfs (z. B. Zahnbürste)
  • Wandfarben (Dispersionsfarben, eingetrocknet oder gebunden), vollständig eingetrocknete Lacke
  • Staubsaugerbeutel
  • verbrauchte Glühbirnen, jedoch nicht Energiesparlampen
  • Windeln, Hygienepapiere, verschmutzte Textilien
  • technische Kunststoffe (z. B. Gießkanne), Teile von behandelten Hölzern

Bioabfälle, Bioabfalltonne

April 2019 wurde im Landkreis Berchtesgadener Land die Bioabfalltonne eingeführt. Bioabfall ist unter anderem der Abfall „vor und nach dem Teller“ – und somit ein kostbarer Wertstoff. Vor allem Küchenabfälle, aber auch Laub, Rasenschnitt oder Pflanzenreste werden im Landkreis Berchtesgadener Land zu Energiemachern.

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Im Durchschnitt fallen in einem Haushalt rund 60 Kilogramm Bioabfall pro Jahr und Person an. Diesen Wertstoff nutzt der Landkreis Berchtesgadener Land seit April 2019 für die Strom- und Wärmegewinnung. In einer modernen Biogasanlage wird dann daraus Strom und Wärme erzeugt. Wichtig ist, dass keine Störstoffe, wie zum Beispiel Kunststoffe (auch biologisch abbaubare), in der Biotonne landen. Weitere Informationen zur Bioabfalltonne sind unter der Rubrik „Formulare“ und „Merkblätter“ zu finden.


Wenn Sie selbst kompostieren möchten, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Anschlusspflicht für die Bioabfalltonne befreien lassen. Falls Sie sich befreien lassen wollen, ist nachzuweisen, dass eine mindestens 50 Quadratmeter große, unversiegelte Fläche für jede im Haushalt gemeldete Person zur Verfügung steht. Diese Flächengröße ist notwendig um den fertigen Kompost sinnvoll einsetzen zu können und eine Überdüngung der Hausgärten zu vermeiden. Soweit die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Anschlusspflicht für die Bioabfalltonne vorliegen, wird Ihnen ein Gebührennachlass von 25 Euro pro Jahr (80-Liter-Biotonne) gewährt. Größere Mengen an Grün- und Gartenabfällen sollten auch weiterhin zu den bisherigen Grünabfallsammelplätzen gebracht werden.

Papier, Pappe, Blaue Tonne

Seit 1993 werden Papier, Pappe und Kartonage im Landkreis Berchtesgadener Land über die (blaue) Papiertonne gesammelt.

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Jedes an die Abfallentsorgung angeschlossene Grundstück im Landkreis Berchtesgadener Land hat automatisch Anspruch auf eine blaue 240 Liter Papier-Tonne (in Mehrgeschosswohnungsbauten auch 1.100 Liter Container). Die Papiertonne wird alle vier Wochen geleert, die genauen Leerungstermine können dem Abfallkalender entnommen werde, der jedem Haushalt jährlich im Dezember zugeschickt wird. Alternativ kann der Abfallkalender auch auf der hier straßengenau ausgedruckt werden oder auch über die BGL-Abfall-App eingesehen werden.


Es ist darauf zu achten, dass die Tonne am Tag der Abholung bis spätestens 06:00 Uhr bereitgestellt wird. Weiterhin ist es wichtig, dass der Deckel der Papiertonne immer geschlossen ist, da sich das Papier sonst mit Wasser vollsaugen könnte. Mehrmengen neben der Papiertonne sind unter anderem aus diesem Grund nicht zugelassen. Sollte die Papiertonne einmal nicht ausreichen, stehen in allen Wertstoffhöfen Papiercontainer für in Privat-Haushalten üblichen Mengen zur Verfügung. Für Transportverpackungen gibt es eigene Rücknahmesysteme. Hier sind Hersteller bzw. Vertreiber gesetzlich verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen.


Reicht das zur Verfügung stehende Papiertonnenvolumen für Ihren Haushalt nicht aus, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausverwaltung oder an das Landratsamt, Fachbereich Kommunale Abfallwirtschaft unter der E-Mail Adresse tonnendienst@lra-bgl.de.

Verpackungen, Gelber Sack

Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech und Verbundmaterialien wie Getränkekartons werden im Landkreis Berchtesgadener Land über das Gelbe Sack System gesammelt.

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Beim Einkauf der Ware werden über die Lizenzgebühr der Dualen Systeme bereits vier Leistungen bezahlt: 

  • Einsammeln,
  • Transport zur Sortierungs-/Verwertungsanlage,
  • Sortieren und
  • Verwerten


Somit ist eine Entsorgung dieser Verkaufsverpackungen über die Restabfalltonne ökologisch sowie finanziell der falsche Weg. Nur mit dem Gelben Sack gesammelte Verpackungen bleiben dem Kreislauf erhalten, alles was im Restabfall landet wird verbrannt und geht dem Kreislauf für immer verloren. Ziel ist es, möglichst viele Rohstoffe zu erhalten, unter anderem mittels Wiederverwendung und Verwertung von Materialien bei einem möglichst geringen Einsatz von Ressourcen wie Energie und Wasser.


Gerade bei Kunststoffabfällen lohnt sich das nachhaltige Recycling, denn für die Herstellung von Kunststoffen werden große Mengen Primärrohstoffe, wie wertvolles Rohöl, verwendet. Werden Verpackungen aus Kunststoff hingegen von den Verbraucherinnen und Verbrauchern richtig getrennt, können die Materialien wiederverwendet werden und als Sekundärrohstoffe effizient Ressourcen einsparen. Pro Tonne Recyclingkunststoff lassen sich bis zu 3,2 Tonnen Treibhausgase im Vergleich zu neu hergestelltem Kunststoff einsparen.


Die Recyclingquote für Kunststoffverpackungen liegt derzeit bei 58,5 Prozent. Nahezu 60 Prozent aller Verpackungen, die durch die dualen Systeme im Gelben Sack und in der Gelben Tonne gesammelt werden, werden bereits recycelt. Das Recycling von Kunststoffen ist dank moderner Recyclinganlagen heute effizient und nachhaltig möglich. Rohstoffe wie Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polystyrol (PS) und Polyethylenterephthalat (PET), wie es beispielsweise bei der Herstellung von Flaschen für Getränke verwendet wird, können so verwertet werden und bleiben dem Rohstoffkreislauf erhalten.


Bitte verwenden Sie den Gelben Sack nur zur Sammlung von Leichtverkaufsverpackungen. Missbräuchliche Verwendung führt zu Liefer-Engpässen und Kostensteigerungen und vermeidbarer Umweltbelastung.

Kontakt

Kommunale Abfallwirtschaft

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr

  • +49 8651 773 123

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