Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
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Der Begriff Abfallentsorgung beschreibt, wie man mit den einzelnen Abfällen umzugehen hat. Er ist der Überbegriff für Abfallbeseitigung und Abfallverwertung.
Die Abfallbeseitigung bedeutet im Wesentlichen die Ausschleusung des Abfalls aus dem Stoffkreislauf. Dabei wird der Abfall entweder dauerhaft in einer Abfalldeponie abgelagert oder in einer Abfallverbrennungsanlage thermisch beseitigt. Alle im Abfall möglicherweise enthaltenen wertvollen Stoffe gehen verloren.
Die Abfallverwertung wird nach werkstofflicher und energetischer Verwertung unterschieden. Bei der werkstofflichen Verwertung wird versucht, aus dem Ausgangsmaterial des Abfalls ein systemgleiches Produkt herzustellen. Die energetische Verwertung eines Abfalls nutzt die darin enthaltene Energie zur Wärme-Dampf- oder Stromerzeugung.
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