Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Waffenhandelserlaubnis / Waffenherstellungserlaubnis

Das Waffengesetz sieht für den Handel mit Schusswaffen und Munition eine waffenrechtliche Erlaubnis vor. Diese Erlaubnis wird von der für die gewerbliche Niederlassung des Antragstellers zuständigen Waffenbehörde auf Antrag erteilt.

 

Die Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis setzt außer der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung des Antragstellers den Nachweis der erforderlichen Fachkunde voraus.

Erforderliche Unterlagen

  • Erlaubnisantrag (PDF) vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Nachweis der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung
  • Fachkundenachweis

Häufig gestellte Fragen

Welche Gebühren fallen an?

  • Ausstellung einer Waffenherstellungserlaubnis nach § 21 Abs. 1 WaffG: 100 bis 2.700 Euro
  • Ausstellung einer Waffenhandelserlaubnis nach § 21 Abs. 1 WaffG: 100 bis 2.700 Euro
  • Ausstellung einer Stellvertretererlaubnis nach § 21a WaffG: 50 bis 500 Euro
  • Staatliche Fachkundeprüfung nach § 22 Abs. 1 WaffG: 100 bis 250 Euro