Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
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Das Waffengesetz sieht für den Handel mit Schusswaffen und Munition eine waffenrechtliche Erlaubnis vor. Diese Erlaubnis wird von der für die gewerbliche Niederlassung des Antragstellers zuständigen Waffenbehörde auf Antrag erteilt.
Die Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis setzt außer der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung des Antragstellers den Nachweis der erforderlichen Fachkunde voraus.