Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 27 Sprengstoffgesetz

Die Erlaubnis nach § 27 SprengG kann nur Personen erteilt werden, die einen Lehrgang und eine Prüfung bei einem staatlich anerkannten Lehrgangsträger absolviert und bestanden haben. Die Teilnahme an einem solchen Lehrgang kann nur nach Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz bei einem Lehrgangsträger erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag (PDF) vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Personalausweis oder Reisepass  

Häufig gestellte Fragen

Welche Gebühren fallen an?

  •  70 Euro
Kontakt

Frau Ertl

Herr Irlinger

Frau Dusch