Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz

Die Erlaubnis nach §27 SprengG berechtigt grundsätzlich zum Erwerb, Verbringen innerhalb der Bundesrepublik, zur Aufbewahrung, Verwendung und Vernichtung der in der Erlaubnis eingetragenen explosionsgefährlichen Stoffe (in der Regel Schwarzpulver zum Vorderladerschießen, Böllerpulver zum Böllerschießen und/oder Nitrozellulosepulver zum Wiederladen von Patronenhülsen).

 

Die Erlaubnis ist maximal fünf Jahre gültig und wird für eine bestimmte Höchstmenge an explosionsgefährlichen Stoffen erteilt.

Erforderliche Unterlagen

  • Erlaubnisantrag (PDF) vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Lehrgangsbescheinigung
  • Bedürfnisbescheinigung

Häufig gestellte Fragen

Welche Gebühren fallen an?

  • 140 Euro für die Neuausstellung
  • 70 Euro für die Verlängerung

 

 

Kontakt

Frau Ertl

Herr Irlinger

Frau Dusch