Landratsamt Berchtesgadener Land

Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


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Schießerlaubnis

Die Erlaubnis nach § 10 Abs. 5 WaffG zum Schießen mit Schusswaffen außerhalb von Schießstätten bedarf einer waffenrechtlichen Genehmigung.


Die Erlaubnis ist erforderlich z. B. für Abschuss von Gehegewild oder Schießen mit Brauchtumswaffen zur Brauchtumspflege.

Erforderliche Unterlagen

  • Erlaubnisantrag (PDF)
  • Nachweis der Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
  • Nachweis Waffensachkunde
  • Vorlage Bedürfnisnachweis
  • Nachweis Haftpflichtversicherung in Höhe von 1 Million Euro  (pauschal Personen- und Sachschäden)