Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail.
Grundsätzlich gelten bei der Benutzung von Schießstätten für Kinder und Jugendliche gemäß § 27 Abs. 3 des Waffengesetzes (WaffG) folgende Altersgrenzen:
Von dem Alterserfordernis können aus besonderen Gründen Ausnahmen zugelassen werden.