Liebe Besucherinnen und Besucher
der Website des Landratsamtes Berchtesgadener Land,
das Landratsamt Berchtesgadener Land ist für den Besucherverkehr eingeschränkt geöffnet. Persönliche Gespräche sind nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Bei Verlust oder Diebstahl ist es erforderlich, dass Sie eine Anzeige bei der deutschen Polizei erstatten, da das Kennzeichen missbräuchlich verwendet werden könnte. Das Kennzeichen muss daher zur Sachfahndung ausgeschrieben werden.
Um Sie vor Regressansprüchen aufgrund eines Kennzeichenmissbrauchs zu schützen, muss das Fahrzeug mit einem neuen, anderen Kennzeichen versehen werden (Umkennzeichnung).
Gebühren: 26,90 Euro bis 100 Euro
Landratsamt eingeschränkt für Besucher mit Termin geöffnet.