Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail.


Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Sie haben ein Kennzeichen Ihres Fahrzeuges verloren oder es wurde gestohlen

Bei Verlust oder Diebstahl ist es erforderlich, dass Sie eine Anzeige bei der deutschen Polizei erstatten, da das Kennzeichen missbräuchlich verwendet werden könnte. Das Kennzeichen muss daher zur Sachfahndung ausgeschrieben werden.

 

Um Sie vor Regressansprüchen aufgrund eines Kennzeichenmissbrauchs zu schützen, muss das Fahrzeug mit einem neuen, anderen Kennzeichen versehen werden (Umkennzeichnung).

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger deutscher Personalausweis oder Reisepass
  • Ausländische Mitbürger legen bitte ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate, vor.
  • Bei Firmen ist ein Auszug aus dem Handelsregister (bei einer KG gibt es meist zwei   Handelsregisterauszüge), eine Vollmacht ( mit original Unterschrift ) und eine Ausweiskopie des   Geschäftsführers und die Gewerbeanmeldung erforderlich.
  • Bei Minderjährigen müssen Sie eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mit den jeweiligen Ausweiskopien vorlegen.
  • Kfz- Brief oder Zulassungsbescheinigung Teil II oder Betriebserlaubnis
  • Kfz- Schein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Verlusterklärung bzw. Diebstahlsanzeige der Polizei über den Kennzeichenverlust / -diebstahl
  • das noch vorhandene Kennzeichen (bei Verlust/Diebstahl von nur einem Pkw-Kennzeichen)
  • Vollmacht - PDF - (mit Original-Unterschrift) für einen evtl. Beauftragten
  • Untersuchungsbericht der HU


Gebühren: 26,90 Euro bis 100 Euro