Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

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Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Verlust oder Diebstahl von Fahrzeugdokumenten

Hier gibt es folgende Möglichkeiten:

Sie haben Ihren Kfz-Brief verloren oder er wurde gestohlen und Sie benötigen einen Ersatzbrief

Sowohl bei Verlust eines Fahrzeugbriefes alten Formats als auch bei Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil II (neues Format) muss eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Dokumentes vorgelegt werden. Diese eidesstattliche Versicherung ist vor einem deutschen Notar abzulegen.


Der verlorene Kfz-Brief muss über die Zulassungsbehörde im Kraftfahrtbundesamt ausgeschrieben (aufgeboten) werden. Erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist (14 Tage) kann der bisherige Kfz-Brief für ungültig erklärt und ein Ersatzdokument erstellt  bzw.  das Fahrzeug auf einen neuen Halter umgemeldet werden. Die zur Ummeldung auf einen neuen Halter benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte den Beschreibungen zur Kfz-Anmeldung weiter oben. 

 
Soll das Fahrzeug verschrottet werden, so muss kein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt werden. Sie erhalten lediglich eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Vorlage beim Verschrottungsbetrieb. Eine Aufbietung des verlorenen Briefes ist dennoch erforderlich, läuft aber parallel und bringt keine Wartezeit mit sich.


Zur Ausstellung eines Ersatzdokuments benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • gültiger deutscher Personalausweis oder Reisepass
  • Ausländische Mitbürger legen bitte ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate vor
  • Bei Firmen legen bitte einen Auszug aus dem Handelsregister (bei einer KG gibt es meist zwei   Handelsregisterauszüge ), eine Vollmacht (mit Original-Unterschrift) und eine Ausweiskopie des Geschäftsführers und die Gewerbeanmeldung vor.
  • Ist das Fahrzeug auf einen Minderjährigen angemeldet, müssen Sie eine Einverständniserklärung der   Erziehungsberechtigten mit jeweiligen Ausweiskopien vorlegen.
  • Bescheinigung über eine gültige Hauptuntersuchung (TÜV-Bericht)
  • Bei Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung, abgelegt vor einem Notar, kann eine bevollmächtigte Person unter Vorlage einer Vollmacht - PDF -  (mit Original-Unterschrift) den Ersatzschein in Empfang nehmen.


Gebühren: Briefaufbietung mit Ersatzbrief/ Unbedenklichkeitsbescheinigung 30 Euro

Sie haben Ihren Kfz-Schein verloren oder er wurde gestohlen und Sie benötigen einen Ersatzschein

Bei Verlust/Diebstahl eines Fahrzeugscheines sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • bei einem Fahrzeugschein altes Format ist in der Zulassungsbehörde eine Verlusterklärung auszufüllen (bei Verlust und Diebstahl. Der bisherige Kfz-Brief muss vorgelegt werden, da dieser im Zuge der Ausstellung eines Ersatzscheins ausgetauscht werden muss 
  • bei Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil I (neues Format ab Zulassung 08/2005) muss eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Scheines vorgelegt werden. Diese eidesstattliche Versicherung kann vor einem deutschen Notar oder in der Zulassungsbehörde abgelegt werden. 
    Bei Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und Vorlage einer Diebstahlsanzeige der deutschen Polizei, entfällt die Vorlagepflicht der eidesstattlichen Versicherung.
  • gültiger deutscher Personalausweis oder Reisepass
  • ausländische Mitbürger benötigen ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate
  • bei Firmen ist ein Auszug aus dem Handelsregister (bei einer KG gibt es meist zwei Handelsregisterauszüge), Vollmacht (mit Original-Unterschrift) und Ausweiskopie des Geschäftsführers und die Gewerbeanmeldung vorzulegen
  • ist das Fahrzeug auf einen Minderjährigen angemeldet, muss eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mit jeweiligen Ausweiskopien vorgelegt werden
  • Bescheinigung über eine gültige Hauptuntersuchung (TÜV-Bericht)
  • Bei Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung, abgelegt vor einem Notar, kann eine bevollmächtigte Person unter Vorlage einer Vollmacht - PDF -  (mit Original-Unterschrift) den Ersatzschein in Empfang nehmen.

 

Gebühren:

  • Ersatzschein 10,70 bis 19,60 Euro
  • eidesstattliche Versicherung 30,70 Euro

Sie haben die Betriebserlaubnis für Ihr MOFA bzw. für Ihr Kleinkraftrad verloren und benötigen ein Ersatzdokument

Zur Wiedererlangung einer Betriebserlaubnis müssen Sie uns ein Dokument vorlegen, aus dem die Fahrgestellnummer des betroffenen Fahrzeuges hervorgeht (TÜV-Bescheinigung, Fahrzeugbegleitpapiere, Foto....), damit wir über das Kraftfahrtbundesamt eine Auskunft über das Fahrzeug einholen können. Danach erstellen wir Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, mit der Sie beim Hersteller oder beim TÜV eine Zweitschrift der Betriebserlaubnis beantragen können.


Nach Erhalt der Zweitschrift muss diese zur Erteilung der Betriebserlaubnis (Abstempelung durch die Behörde) bei uns nochmal vorgelegt werden.


Gebühren:

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung: 10,20 Euro
  • Erteilung Betriebserlaubnis: 10,70 Euro

Sie haben die Betriebserlaubnis für Ihr zulassungsfreies Fahrzeug verloren (z. B. Bootsanhänger, Anhänger für Sporttiere, Arbeitsmaschinen) und benötigen Ersatzdokumente.

Zur Wiedererlangung einer Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug, das bereits im Landkreis Berchtesgadener Land angemeldet ist/war, müssen Sie bei uns in der Zulassungsbehörde eine Verlusterklärung für die Betriebserlaubnis ausfüllen.   


Danach kann eine Ersatz Betriebserlaubnis ausgestellt werden.


Zur Erteilung des Ersatzdokuments benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • gültiger deutscher Personalausweis oder Reisepass
  • Ausländische Mitbürger benötigen ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate.
  • Bei Firmen ist ein Auszug aus dem Handelsregister (bei einer KG gibt es meist zwei   Handelsregisterauszüge), eine Vollmacht (mit Original-Unterschrift) und eine Ausweiskopie des   Geschäftsführers und die Gewerbeanmeldung erforderlich.
  • Ist das Fahrzeug auf einen Minderjährigen angemeldet, müssen Sie eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mit jeweiligen Ausweiskopien vorlegen.
  • Bescheinigung über eine gültige Hauptuntersuchung (TÜV- Bericht)
  • gegebenenfalls Vollmacht (PDF - mit Original-Unterschrift) für einen evtl. Beauftragten
  • der bisherige Fahrzeugschein


Gebühren: Ersatzbetriebserlaubnis 10,20 Euro bis 22,50 Euro