Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift: Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Hier gibt es folgende Möglichkeiten:
Sowohl bei Verlust eines Fahrzeugbriefes alten Formats als auch bei Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil II (neues Format) muss eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Dokumentes vorgelegt werden. Diese eidesstattliche Versicherung ist vor einem deutschen Notar abzulegen.
Der verlorene Kfz-Brief muss über die Zulassungsbehörde im Kraftfahrtbundesamt ausgeschrieben (aufgeboten) werden. Erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist (14 Tage) kann der bisherige Kfz-Brief für ungültig erklärt und ein Ersatzdokument erstellt bzw. das Fahrzeug auf einen neuen Halter umgemeldet werden. Die zur Ummeldung auf einen neuen Halter benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte den Beschreibungen zur Kfz-Anmeldung weiter oben.
Soll das Fahrzeug verschrottet werden, so muss kein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt werden. Sie erhalten lediglich eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Vorlage beim Verschrottungsbetrieb. Eine Aufbietung des verlorenen Briefes ist dennoch erforderlich, läuft aber parallel und bringt keine Wartezeit mit sich.
Zur Ausstellung eines Ersatzdokuments benötigen Sie folgende Unterlagen:
Gebühren: Briefaufbietung mit Ersatzbrief/ Unbedenklichkeitsbescheinigung 30 Euro
Bei Verlust/Diebstahl eines Fahrzeugscheines sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Gebühren:
Zur Wiedererlangung einer Betriebserlaubnis müssen Sie uns ein Dokument vorlegen, aus dem die Fahrgestellnummer des betroffenen Fahrzeuges hervorgeht (TÜV-Bescheinigung, Fahrzeugbegleitpapiere, Foto....), damit wir über das Kraftfahrtbundesamt eine Auskunft über das Fahrzeug einholen können. Danach erstellen wir Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, mit der Sie beim Hersteller oder beim TÜV eine Zweitschrift der Betriebserlaubnis beantragen können.
Nach Erhalt der Zweitschrift muss diese zur Erteilung der Betriebserlaubnis (Abstempelung durch die Behörde) bei uns nochmal vorgelegt werden.
Gebühren:
Zur Wiedererlangung einer Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug, das bereits im Landkreis Berchtesgadener Land angemeldet ist/war, müssen Sie bei uns in der Zulassungsbehörde eine Verlusterklärung für die Betriebserlaubnis ausfüllen.
Danach kann eine Ersatz Betriebserlaubnis ausgestellt werden.
Zur Erteilung des Ersatzdokuments benötigen Sie folgende Unterlagen:
Gebühren: Ersatzbetriebserlaubnis 10,20 Euro bis 22,50 Euro
Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.