Liebe Besucherinnen und Besucher
der Website des Landratsamtes Berchtesgadener Land,
das Landratsamt Berchtesgadener Land ist für den Besucherverkehr eingeschränkt geöffnet. Persönliche Gespräche sind nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Der Diebstahl eines Fahrzeuges muss unbedingt bei einer deutschen Polizeidienststelle angezeigt werden, auch wenn der Diebstahl im Ausland stattgefunden hat und eine Anzeige der ausländischen Polizei bereits vorliegt.
Nach Anzeige bei der Polizei kann das Fahrzeug bei uns abgemeldet werden. Bitte legen Sie uns dazu die Diebstahlsanzeige und die Ihnen noch vorliegenden Fahrzeugdokumente (Fahrzeugbrief / die Zulassungsbescheinigung Teil II, Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I) vor.
Wir melden das Fahrzeug dann rückwirkend zum Tag des Diebstahls ab.
Landratsamt eingeschränkt für Besucher mit Termin geöffnet.