Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

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Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Sie möchten einen oder mehrere Oldtimer auf eine rotes Oldtimerkennzeichen anmelden

Oldtimer sind Fahrzeuge, deren erstmalige Anmeldung 30 und mehr Jahre zurück liegt und die zum größten Teil im Originalzustand erhalten sind. Um dies festzustellen, ist es erforderlich, die Fahrzeuge beim TÜV oder der DEKRA zur Durchführung einer Untersuchung nach § 23 STVZO vorzuführen (Oldtimergutachten).

 

Für Oldtimer stehen zwei verschiedene Kennzeichenarten zur Verfügung: "H"-Kennzeichen oder "07"-er Kennzeichen.  


"H"-Kennzeichen entsprechen  einer regulären Zulassung und unterliegen der Pflicht zur Hauptuntersuchung.


"07"-er Kennzeichen sind für Oldtimer-Sammlungen gedacht, bei der mehrere Fahrzeuge mit einem Kennzeichen genutzt werden sollen. Da diese Fahrzeuge nicht der HU-Pflicht unterliegen ist die Nutzung des Kennzeichens auf Probe- und Bewegungsfahrten und auf Fahrten zur Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen beschränkt. Zudem besteht eine Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuches.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger deutscher Personalausweis oder Reisepass
  • Ausländische Mitbürger benötigen ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate.
  • Bei Firmen ist ein Auszug aus dem Handelsregister (bei einer KG gibt es meist zwei Handelsregisterauszüge), eine Vollmacht (mit Original-Unterschrift) und einer Ausweiskopie des   Geschäftsführers sowie Gewerbeanmeldung erforderlich.
  • Bei Zulassung auf Minderjährige muss eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mit den jeweiligen Ausweiskopien vorgelegt werden.
  • Führungszeugnis der Beleg-Art "O" (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) bzw. Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für rote Oldtimerkennzeichen (07)
  • Kfz-Brief oder Zulassungsbescheinigung Teil II oder Betriebserlaubnis
  • Kfz-Schein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Kennzeichen, falls noch angemeldet
  • Gutachten vom TÜV nach § 23 StVZO für die Anerkennung als Oldtimer
  • Wenn der bisherige Brief oder die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mehr vorhanden ist:   eidesstattliche Erklärung des letzten Fahrzeugeigentümers über den Verlust, abzulegen vor einem deutschen Notar.
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Erbschein, Schenkungsurkunde....)
  • Vollmacht (PDF - mit Original-Unterschrift) für Beauftragten, der Bevollmächtigte
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (SEPA-Mandat - PDF)


Gebühren: ca. 50 bis 130 Euro