Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Sie sind Kfz-Händler/ -Werkstatt und brauchen rote Händlerkennzeichen / Probekennzeichen

Rote Dauerkennzeichen können von der Zulassungsbehörde an zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern auf Antrag befristet oder widerruflich zugeteilt werden.

 

Bei der Zuteilung von roten Händlerkennzeichen handelt es sich um eine personenbezogene und nicht um eine fahrzeugbezogene Zuteilung. Vor der Zuteilung ist daher gem. § 51 Abs. 2 FZV die Zuverlässigkeit des späteren Kennzeicheninhabers zu überprüfen. Erst nach Prüfung der geforderten Zuverlässigkeit anhand eines polizeilichen Führungszeugnisses und einer Auskunft aus dem Verkehrszentralregister des Antragstellers (§ 30 STVG), wird das rote Dauerkennzeichen befristet, oder bis auf Widerruf zugeteilt.

Erforderliche Unterlagen

  • formloser schriftlicher Antrag auf Zuteilung eines roten Dauerkennzeichens mit kurzer Begründung wofür die Kennzeichen gebraucht werden
  • gültiger deutscher Personalausweis oder Reisepass
  • Ausländische Mitbürger benötigen bitte ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate.
  • Bei Firmen ist ein Auszug aus dem Handelsregister (bei einer KG gibt es meist 2 Handelsregisterauszüge) sowie die Gewerbeanmeldung erforderlich.
  • Nachweis über Kfz-Stellplätze, die sich nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen befinden dürfen (Lageplan)
  • Führungszeugnisses der Beleg-Art "O", zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde
  • Versicherungsbestätigungskarte ("Doppelkarte") für rotes Kennzeichen
  • IBAN und BIC Daten für den Kfz-Steuereinzug (SEPA-Mandat​​​​​​​ - PDF)
  • Beantragung eines Auszuges aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt unter Beifügung einer gültigen Ausweiskopie (erfolgt über die Kfz-Zulassungsbehörde)


Gebühren für Erstzuteilung: 120 Euro + Kennzeichen