Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Sie haben ein abgemeldetes Fahrzeug erworben und möchten es ins Ausland überführen

Die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen ist für die dauerhafte Verbringung eines Fahrzeuges ins Ausland vorgesehen. Ein Ausfuhrkennzeichen stellt eine reguläre, aber befristete Zulassung dar und ist international, in ca. 25 Ländern anerkannt. Die Zuteilung kann von mindestens 9 Tagen bis hin zu maximal einem Jahr beantragt werden, je nach Vereinbarung mit der Versicherungsgesellschaft.


Wie bei einer regulären Zulassung muss daher für den gesamten Zuteilungszeitraum eine noch gültige Hauptuntersuchung nachgewiesen werden. Des Weiteren ist für den Zuteilungszeitraum KFZ- Steuer fällig, die vor der Zulassung beim


Zollamt Autobahn / Grenzübergang Autobahn-Walserberg
Europaplatz 1
83435 Bad Reichenhall,


einbezahlt werden muss. Bei Vorlage einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (SEPA-Mandat - PDF) mit IBAN und BIC entfällt die Vorabzahlung der KFZ-Steuer.


Da die Berechnung der Ausfuhrsteuer beim Zollamt mit An- und Abfahrt bis zu 1,5 Stunden in Anspruch nehmen kann, besteht die Möglichkeit, dass die Zuteilung eines Kennzeichens aufgrund unserer Öffnungszeiten nicht mehr zustande kommt und erst am nächsten Werktag erfolgen kann.


Fahrzeuge, die mit Ausfuhrkennzeichen ausgestattet werden sollen sind vor der Zuteilung der Kennzeichen zu identifizieren und müssen daher bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden.


Wir weisen darauf hin, dass es nicht zulässig ist, ein Fahrzeug, das im Ausland steht, mit deutschen Ausfuhrkennzeichen zu versehen und abzuholen, da dies eine sogenannte Fernzulassung darstellt und somit ins Zulassungsrecht des jeweiligen Landes eingreift. Eine Zuteilung von deutschen Ausfuhrkennzeichen kann auch aus diesem Grund nur an Fahrzeuge erfolgen, die bei uns vorgefahren werden.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original
  • Bei Firmen ist ein Auszug aus dem Handelsregister (bei einer KG gibt es meist zwei Handelsregisterauszüge), eine Vollmacht (mit Original-Unterschrift) und eine Ausweiskopie des Geschäftsführers sowie die Gewerbeanmeldung erforderlich.
  • Bei Zulassung auf Minderjährige muss eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mit den jeweiligen Ausweiskopien vorgelegt werden.
  • Kfz-Brief oder Zulassungsbescheinigung Teil II, EG-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. Betriebserlaubnis
  • Kfz-Schein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • evtl. Abmeldebescheinigung oder entwerteter Kfz-Schein bzw. ZB I
  • Bei noch zugelassenen Fahrzeugen die bisherigen Kennzeichen
  • Kaufvertrag
  • gelbe und grüne Versicherungsbestätigungskarte ("Doppelkarte") für internationale Zulassung
  • gültige Hauptuntersuchung § 29 StVZO oder Gutachten nach § 21 StVZO bei älteren   Fahrzeugen mit Einzelgenehmigung.
  • Vollmacht (PDF - mit Original-Unterschrift) für einen evtl. Beauftragten
  • Soll ein Fahrzeug aus einem anderen EU-Land mit einem deutschen Ausfuhrkennzeichen versehen werden, so ist das Fahrzeug vor der Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens zur Identifizierung bei der Zulassungsbehörde vorzufahren.
  • Bei Gebrauchtfahrzeugen aus  dem Ausland sind die landesspezifischen Zulassungsdokumente vorzulegen. Da bei ausländischen Fahrzeugen die Unterlagen sehr unterschiedlich sind, empfiehlt es sich, vor der Beantragung des Ausfuhrkennzeichens mit uns Rücksprache zu halten. 


Gebühren: 50 bis 120 Euro