Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Sie haben von uns eine Mitteilung wegen nicht bezahlter Kfz-Steuer bekommen

Fast alle Fahrzeuge unterliegen gem. § 1 Kraftfahrzeug-Steuer-Gesetz (KraftStG) der Kfz-Steuerpflicht. Sollten Sie Ihre Kfz-Steuer einmal nicht oder nicht vollständig beglichen haben, so erhält die Zulassungsbehörde durch die Bundeskasse eine Mitteilung über bestehende Kfz-Steuerrückstände und muss dann gem. § 14 KraftStG die Abmeldung des Fahrzeuges von Amts wegen einleiten.

 

Sollten Sie von uns ein Schreiben bezüglich nicht entrichteter Kfz-Steuer erhalten, so setzen Sie sich bitte umgehend mit der Bundeskasse (Hauptzollamt) in Augsburg


Hauptzollamt Augsburg
Dienstort Ingolstadt
- Kraftfahrzeugsteuer -
Postfach 10 17 65
86007 Augsburg

Telefon: +49 841 97376 15


oder mit dem


Zollamt am Grenzübergang Walserberg
Europaplatz 1
83435 Bad Reichenhall

Telefon: +49 8651 605 0
Telefax: +49 8651 605 111


in Verbindung. Nur durch die Bundeskasse kann der Vorgang beendet und weitere Maßnahmen verhindert werden.

 

Kontakt

Kfz-Zulassungsstelle

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Straße 64
83435 Bad Reichenhall

Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.