Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Sie sind von uns angeschrieben worden, weil Sie Ihre persönlichen Daten in den Kfz-Dokumenten nicht ändern haben lassen

Gem. § 15 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) hat jeder Fahrzeughalter Änderungen seiner Adresse, seines Namens oder der Technikdaten des Fahrzeuges umgehend bei der Zulassungsbehörde zwecks Berichtigung der Fahrzeugdokumente und des Fahrzeugregisters anzuzeigen.

 

Kommt ein Halter dieser Verpflichtung nicht nach und werden die Änderungen der Zulassungsbehörde auf anderem Weg bekannt, so muss diese den Fahrzeughalter zur Berichtigung der Fahrzeugdokumente auffordern. Die Berichtigung der Fahrzeugdokumente kann gem. § 5 FZV auch mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden, die mit erheblichen Gebühren für den Fahrzeughalter verbunden sind.


Sollten Sie bereits zur Berichtigung der Fahrzeugdokumente von der Zulassungsbehörde aufgefordert worden sein und Ihnen die Einhaltung der gesetzten Frist nicht möglich sein, so setzen Sie sich bitte umgehend mit dem im Anschreiben genannten Sachbearbeiter in Verbindung.


Wir weisen darauf hin, dass bei technischen Veränderungen am Fahrzeug, die nicht in die Fahrzeugdokumente eingetragen wurden, unter Umständen die Betriebserlaubnis erlöschen kann. Des Weiteren kann im Falle eines Unfalles die Versicherung die Schadensregulierung ablehnen.

Erforderliche Unterlagen

Die für eine Änderungen erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitten den Beschreibungen in der Rubrik  „Änderungen in den Fahrzeugdokumenten“.

Kontakt

Frau Baumann

  • +49 8651 773 356

Frau Hörl

  • +49 8651 773 334

Frau Menzel

  • +49 8651 773 378

E-MAIL + TELEFAX

Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.

Formulare

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