Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift: Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Werden bei einem Fahrzeug technische Mängel festgestellt, erhält die Zulassungsbehörde eine Mitteilung durch die Polizeiinspektion. Die Zulassungsbehörde ist verpflichtet, diesen Mängelanzeigen nachzugehen und die Beseitigung der Mängel zu überwachen.
Kommt ein Halter dieser Verpflichtung nicht nach, und wird die Mangelbeseitigung auch nach Aufforderung nicht nachgewiesen, so kann die Zulassungsbehörde gem. § 5 FZV Zwangsmaßnahmen einleiten und eine Betriebsuntersagung für das Fahrzeug aussprechen. Sämtliche Maßnahmen der Zulassungsbehörde sind für den Fahrzeughalter mit Gebühren verbunden.
Beachten Sie daher die Hinweise in unserer Halteraufforderung und setzen Sie sich im Bedarfsfall mit dem im Schreiben genannten Sachbearbeiter in Verbindung.
Die für eine Änderungen erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitten den Beschreibungen in der Rubrik „Änderungen in den Fahrzeugdokumenten“.
Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Straße 64
83435 Bad Reichenhall
Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.