Unter Wiederzulassung versteht man die erneute Zulassung eines Fahrzeuges auf den bisherigen Halter, wenn das Fahrzeug über einen längeren Zeitraum, z.B. über die Wintermonate, abgemeldet war.
Gebühren: 11,30 Euro bis 30 Euro
Landratsamt eingeschränkt für Besucher mit Termin geöffnet.