Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Wiederzulassung

Unter Wiederzulassung versteht man die erneute Zulassung eines Fahrzeuges auf den bisherigen Halter, wenn das Fahrzeug über einen längeren Zeitraum, z.B. über die Wintermonate, abgemeldet war.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger deutscher Personalausweis oder Reisepass
  • ausländische Mitbürger benötigen ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate
  • Bei Firmen ist ein Auszug aus dem Handelsregister (bei einer KG gibt es meist zwei Handelsregisterauszüge), Ausweiskopie und Vollmacht (mit Original-Unterschrift) des Geschäftsführers, sowie die Gewerbeanmeldung vorzulegen.
  • Bei Zulassung auf Minderjährige muss eine Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten mit den jeweiligen Ausweiskopien vorgelegt werden.
  • Kfz-Brief oder Zulassungsbescheinigung Teil II oder Betriebserlaubnis
  • entwerteter Kfz-Schein bzw. entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Bescheinigung über eine gültige Hauptuntersuchung
  • bisherige Kennzeichenschilder
  • gegebenenfalls Vollmacht (mit Original-Unterschrift) für einen Beauftragten
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (SEPA-Mandat - PDF)​​​​​​​


Gebühren: 11,30 Euro bis 30 Euro