Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Wenn eine Fahrerlaubnis verloren geht oder geändert werden muss

ONLINE-Terminvereinbarung

Seit 01.03.2021 werden am Schalter der Führerscheinstelle nur Vorgänge von Kunden mit Terminvereinbarung bearbeitet. Die Terminreservierung über das Internet wurde daher erheblich ausgebaut, so dass die Bürgerinnen und Bürger unter dem nachfolgenden Internetlink die Möglichkeit haben, online einen Wunschtermin für ihren Führerscheinvorgang zu reservieren.
 


​​​​​​​Für Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang ist eine telefonische Terminvereinbarung nach wie vor möglich.

Bei einem Verlust oder Diebstahl sowie bei Auflagenänderungen (z.B. durch Augen-Lasern) oder einer Namensänderung, ist die Ausstellung eines Ersatzführerscheins erforderlich.


Wenn bei Verlust oder Diebstahl auch das Ausweisdokument abhanden gekommen ist, kann der Antrag über die Wohnsitzgemeinde gestellt werden.


Die Abholung des neuen EU-Kartenführerscheins ist nicht notwendig, da dieser von der Bundesdruckerei direkt nach Hause gesandt wird.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Passbild
  • 1 Unterschrift erfolgt vor Ort oder bei der Wohnsitzgemeinde
  • Reisepass mit Vorlage einer Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde oder Personalausweis

zusätzlich bei Diebstahl/Verlust

  •  1 Diebstahl-/Verlustanzeige von einer deutschen Polizeistelle


Wenn der verlorene Führerschein vor 1998 und nicht vom Landratsamt Berchtesgadener Land ausgestellt wurde:

  • Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde

zusätzlich bei Namensänderung:

  • Urkunde, aus der die Namensänderung hervorgeht bzw. Ausweisdokument aus dem die Namensänderung hervorgeht

zusätzlich bei Auflagenänderung (z.B. Augenkorrektur):

Kontakt

Frau Al Issa

Online-Service