Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail.


Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Rechtlicher Rahmen

Die Vollzeitpflege ist die Unterbringung, Betreuung und Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen über Tag und Nacht außerhalb der eigenen Familie im Rahmen der Hilfe zur Erziehung nach § 33 SGB VIII. Voraussetzung für die Gewährung der Hilfe ist die Prüfung des Rechtsanspruches nach § 27 SGB VIII. Der Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung richtet sich an den öffentlichen Träger der Jugendhilfe.


Die Fachkräfte der Pflegekinderhilfe sind auch zuständig im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a Absatz 2 Nr. 3 und der Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 i. V. m. § 33 SGB VIII.


Vor und während einer langfristig zu leistenden Hilfe außerhalb der eigenen Familie ist zu prüfen, ob die Annahme als Pflegekind in Betracht kommt. Je nach den Erfordernissen im Einzelfall kann das Pflegeverhältnis zeitlich befristet oder auf Dauer angelegt sein.

Kontakt

Frau Eisenbichler

Frau Kindler-Löfflmann

Frau Haiker

Frau Stoklossa