Die Pflegefamilie/-person hat dafür Sorge zu tragen, dass das Wohl und die Bedürfnisse des Pflegekindes sichergestellt werden. Aus den Bedürfnissen des Pflegekindes ergeben sich die Anforderungen an die Pflegeeltern/-personen.
Anforderungen an die Pflegeeltern/-personen sind insbesondere:
- Freude am Zusammenleben mit Kindern, Toleranz, soziale Kompetenz und Offenheit
- Akzeptanz des Lebens des Kindes in/mit zwei Familiensystemen
- Bereitschaft, sich mit der Lebensgeschichte des Kindes auseinander zu setzen und den leiblichen Eltern angemessene Wertschätzung entgegenzubringen
- Verpflichtung zur gewaltfreien Erziehung
- Bereitschaft, den Zeitraum der Perspektivklärung oder die Rückkehr des Kindes in die eigene Familie zu unterstützen
- Verpflichtung zur Annahme von Fachberatung, wenn sich im Verlauf des Pflegeverhältnisses physische und/oder psychische Beeinträchtigungen des Pflegekindes herausstellen
- Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen
- Bereitschaft, mit dem Jugendamt zusammenzuarbeiten
- Bereitschaft zur Reflexion im Hinblick auf die eigene Biografie und Lebenseinstellungen
- Bereitschaft, Veränderungen im eigenen Familiensystem zuzulassen