Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
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Soziale Gruppenarbeit nach § 29 Sozialgesetzbuch VIII (SGB) soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen. Auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzepts soll ihre Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und zugleich gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden. Dabei wird insbesondere die Beziehungs- und Verantwortungsfähigkeit gestärkt, Regeln des Zusammenlebens werden eingeübt sowie Ängste und Vorurteile abgebaut.
Soziale Gruppenarbeit bezeichnet eine Leistung im Kanon der Hilfen zur Erziehung. Der Begriff wird jedoch auch im Sinne einer Methode der sozialen Arbeit mit Gruppen verwendet. Der gruppenpädagogische Ansatz ist hierbei weit zu verstehen. Er reicht von allgemeinen präventiven Angeboten bis hin zu Leistungen für spezielle Zielgruppen. Je nach Bedarf wird Soziale Gruppenarbeit mit anderen Arbeitsformen wie Einzelfallhilfe, Elternarbeit und Netzwerkarbeit ergänzt.
Die Finanzierung der Sozialen Gruppenarbeit wird zwischen dem Kostenträger (Landkreis Berchtesgadener Land) und dem Leistungserbringer vereinbart.
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