Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Jugendberufshilfe

Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden. In diesen Fällen werden auch der notwendige Unterhalt des jungen Menschen sichergestellt sowie Krankenhilfe nach Maßgabe des § 40 Sozialgesetzbuch (SGB) geleistet. Diese Leistung setzt keine spezifische Benachteiligung oder Beeinträchtigung voraus. Einrichtungen des betreuten Jugendwohnens verbessern die Chancen für einen erfolgreichen Berufsstart und unterstützen junge Menschen bei einer sinnvollen Freizeitgestaltung.

Entstehende Kosten

Das Amt für Kinder, Jugend und Familien trägt die Kosten.

Kostenbeteiligung

Junge Menschen sowie die Elternteile werden zu den Kosten der Maßnahme aus ihrem Einkommen herangezogen (§ 91 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII).


Hinweis:
Die Eltern beziehungsweise der Kindergeldberechtigte hat mindestens einen Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes zu leisten.

Kontakt

Herr Angerer

Buchstabenbereich A – D

Frau Ruppe-Rühlmann

Buchstabenbereich E – Ke

Herr Hager

Buchstabenbereich Kf – O

N.N.

Buchstabenbereich P – Z