Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

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Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

Die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen nach § 42 Sozialgesetzbuch VIII (SGB) ist erforderlich, wenn sich diese in einer akuten Krise oder dringenden Gefahr befinden und deshalb die vorübergehende Aufnahme beziehungsweise Unterbringung in sicherer Umgebung (Obhut) erforderlich ist.


Die Aufnahme bzw. Unterbringung kann in einer Bereitschaftspflegefamilie oder in einer Einrichtung erfolgen. Das Jugendamt ist während der Inobhutnahme berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes oder Jugendlichen notwendig sind.


Als kurzfristige Krisenintervention ist die Inobhutnahme im Regelfall nicht von längerer Dauer. Sie wird entweder durch Klärung der Situation beendet oder in eine andere Hilfe, in der Regel in eine stationäre Hilfe zur Erziehung, übergeleitet.

Entstehende Kosten

Das Amt für Kinder, Jugend und Familien trägt die Kosten.

Kostenbeteiligung

Kinder und Jugendliche sowie die Elternteile werden zu den Kosten der Maßnahme aus ihrem Einkommen herangezogen (§ 91 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 92 Abs. 1 Nr. 1 und 5 SGB VIII).


Hinweis:
Der Kindergeldberechtigte hat mindestens einen Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes zu leisten.

Kontakt

Herr Angerer

Buchstabenbereich A – D

Frau Ruppe-Rühlmann

Buchstabenbereich E – Ke

Herr Hager

Buchstabenbereich Kf – O

N.N.

Buchstabenbereich P – Z