Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail.


Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung

Junge Volljährige haben von 18 bis 21 Jahren Anspruch auf Unterstützung und Beratung durch das Jugendamt, etwa bei Problemen im Sozialverhalten oder Defiziten in der Persönlichkeitsentwicklung. Hierzu müssen sie einen Antrag stellen.


Die Hilfen nach § 41 Sozialgesetzbuch VIII (SGB) zielen darauf ab, die jungen Leute bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit zu unterstützen und sie zu eigenverantwortlicher Lebensführung zu befähigen. Die Betreuung des jungen Volljährigen kann in Einzelfällen auch bis zum Alter von 27 Jahren verlängert werden.


Wichtig für den Erfolg der Hilfe ist die Mitwirkung der jungen Männer oder Frauen.

Entstehende Kosten

Das Amt für Kinder, Jugend und Familien trägt die Kosten.

Kostenbeteiligung

Die Elternteile sowie der junge Volljährige werden je nach Art der gewährten Hilfe zu den Kosten der Hilfe herangezogen (§ 91 Abs. 8 SGB VIII).

Kontakt

Herr Angerer

Buchstabenbereich A – D

Frau Ruppe-Rühlmann

Buchstabenbereich E – Ke

Herr Hager

Buchstabenbereich Kf – O

N.N.

Buchstabenbereich P – Z