Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
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Die Betreuung und Erziehung in Form von Heimerziehung nach § 34 Sozialgesetzbuch VIII (SGB) ist erforderlich, wenn Kinder und Jugendliche aus verschiedenen Gründen nicht (mehr) in ihrem Elternhaus leben können oder dort nicht die nötige Förderung und Betreuung erhalten (können) und eine Vermittlung in eine Pflegefamilie nicht möglich bzw. im individuellen Einzelfall zum gegebenen Zeitpunkt nicht die richtige Form der Hilfe ist.
Zu den Heimen zählen auch betreute Wohnformen, wie beispielsweise Jugendwohngemeinschaften, internatsähnliche Gruppen und betreute Einzelwohnungen. Es gilt, für den im Einzelfall vorhandenen Hilfebedarf eine geeignete Einrichtung zu finden.
Das Jugendamt trägt die Kosten.
Kinder und Jugendliche sowie die Elternteile werden zu den Kosten der Maßnahme aus ihrem Einkommen herangezogen (§ 91 Abs. 1 Nr. 5 b SGB VIII).
Hinweis:
Die Eltern beziehungsweise der Kindergeldberechtigte haben mindestens einen Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes zu leisten.