Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail.


Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Jugendschutz

Um Kinder und Jugendliche vor Einflüssen zu schützen, die ihrer Entwicklung abträglich sind, regelt das Jugendschutzgesetz den Zugang von jungen Menschen zu den Medien und den Aufenthalt in der Öffentlichkeit.

 

Generell verboten ist für Kinder und Jugendliche:

  • der Aufenthalt in Nachtbars, Nachtclubs oder vergleichbaren Vergnügungsbetrieben
  • die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen
  • die Anwesenheit bei jugendgefährdenden Veranstaltungen
  • der Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten
  • Abgabe/Verzehr von Branntwein/Spirituosen/branntweinhaltigen Getränken.


Generell verboten ist für junge Menschen unter 16 Jahren:

  • Abgabe an/Konsum von Tabakwaren
  • Abgabe an/Verzehr alkoholischer Getränke wie Wein und Bier (Ausnahme 14- und 15-jährige in Begleitung ihrer Eltern)


Filme, Videos und Spiele dürfen Kindern und Jugendlichen nur entsprechend der Altersfreigabe zugänglich gemacht werden.

 

Das Amt für Kinder, Jugend und Familien gibt einen Ferienkalender heraus, der die Jugendschutzbestimmungen enthält. Dieser Ferienkalender wird über die Schulen an die jungen Menschen verteilt. Eltern, Jugendliche, Lehrer und Gewerbetreibende u.a., die Fragen zum Jugendschutz haben, werden beim Amt für Kinder, Jugend und Familien beraten.

Kontakt

Frau Wustrau