Um Kinder und Jugendliche vor Einflüssen zu schützen, die ihrer Entwicklung abträglich sind, regelt das Jugendschutzgesetz den Zugang von jungen Menschen zu den Medien und den Aufenthalt in der Öffentlichkeit.
Generell verboten ist für Kinder und Jugendliche:
Generell verboten ist für junge Menschen unter 16 Jahren:
Filme, Videos und Spiele dürfen Kindern und Jugendlichen nur entsprechend der Altersfreigabe zugänglich gemacht werden.
Das Amt für Kinder, Jugend und Familien gibt einen Ferienkalender heraus, der die Jugendschutzbestimmungen enthält. Dieser Ferienkalender wird über die Schulen an die jungen Menschen verteilt. Eltern, Jugendliche, Lehrer und Gewerbetreibende u.a., die Fragen zum Jugendschutz haben, werden beim Amt für Kinder, Jugend und Familien beraten.